Prof. Dr. Dr. DIETER S. LUTZ
Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Friedensforschung
Das Nachwuchsförderungsprogramm der Deutschen Stiftung Friedensforschung

Veröffentlicht in: Friedensforschung und Friedenspolitik. Osnabrücker Jahrbuch Frieden und Wissenschaft VIII, Universitätsverlag Rasch, Osnabrück 2001

Am 27. April 2001 trat der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) zu seiner konstituierenden Sitzung im historischen Friedenssaal des Rathauses der Stadt Osnabrück zusammen. Stiftungsratsmitglieder der mit einem Stiftungskapital von DM 50 Millionen ausgestatteten DSF sind acht Friedensforscherinnen und Friedensforscher, drei Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung. Im einzelnen handelt es sich um: Prof. Egon Bahr, Bundesminister a. D.; Wolf-Michael Catenhusen, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung; Prof. Dr. Leonie Dreschler-Fischer, Dekanin des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg; Dr. Uschi Eid, Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Dr. Martina Fischer, Berghof Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung Berlin; Christiane Lammers, Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung (AFK) Köln; Werner Lensing (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Dr. Dieter S. Lutz, Direktor des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH); Prof. Dr. Harald Müller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) Frankfurt; Winfried Nachtwei (Bündnis 90 / Die Grünen), Mitglied des Deutschen Bundestages; Dr. Ulrich Ratsch, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FESt); Heinz Schmitt (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages; Dr. Walther Stützle, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung; Dr. Ludger Volmer, Staatsminister im Auswärtiges Amt; Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum, Max-Planck-Institut für ausländisches, öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg.

Mit der Gründung der Deutschen Stiftung Friedensforschung wurde nach über zweijähriger Vorbereitungszeit die in der Koalitionsvereinbarung vereinbarte Wiederaufnahme der "finanziellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung und der Vernetzung bestehender Initiativen" umgesetzt. Ziel und Zweck der Deutschen Stiftung Friedensforschung ist es, die Friedensforschung in Deutschland dauerhaft zu stärken und gleichzeitig zu ihrer politischen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen. Ihren Stiftungszweck verwirklicht sie u.a. durch die Förderung des friedenswissenschaftlichen Nachwuchses.
Bereits auf seiner konstituierenden Sitzung beschloss der Stiftungsrat als erste Fördermaßnahme im Grundsatz ein umfassendes Nachwuchsförderungsprogramm. Der Stiftungsrat hofft, mit dem sehr detaillierten Programm Formen der nachhaltigen Stärkung und Förderung der Friedensforschung gefunden zu haben, die Dynamik über den Tag hinaus entwickeln. Das Konzept setzt sich aus fünf Teilen zusammen. Positiv beschieden wurden Initiativen zur Förderung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Hauptfachstudienganges „Friedens- und Konfliktforschung“ an einer deutschen Hochschule, ferner Initiativen zur Förderung eines interdisziplinären und praxisorientierten Postgraduiertenstudienganges „Friedensforschung und Sicherheitspolitik“. Drittens wurde ein Doktorandenstipendienprogramm und viertens schließlich ein Postdoktorandenprogramm beschlossen. Der Stiftungsrat will seine Vorschläge möglichst schnell auf den Weg bringen. Strittig geblieben ist vorläufig der fünfte Vorschlag, die Einrichtung einer Stiftungsprofessur „Friedensforschung und Naturwissenschaften“. Mitglieder des Stiftungsrates meinen aber, dass auch in diesem Punkt eine Einigung erzielt werden kann.
Bei seiner Entscheidung folgte der Stiftungsrat im Wesentlichen einer umfangreichen Vorlage des Gründungsvorstandes. Die Mitglieder des Gründungsvorstandes - Egon Bahr, Christiane Lammers und Dieter S. Lutz - gehen in dieser Vorlage in Anlehnung an eine Situations- und Defizitanalyse der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) davon aus, dass gegenwärtig in Deutschland in weiten Bereichen ein erheblicher Mangel an qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs herrscht ("Der Doktorandenmarkt ist leergefegt"). Dies gelte - angesichts der starken Beschneidung der Finanzmittel in den vergangenen Jahren nicht verwunderlich - auch und gerade für die Friedensforschung.
Der Gründungsvorstand der DSF empfiehlt deshalb nachdrücklich, für einen überschaubaren Zeitraum die Nachwuchsförderung zur Priorität der Stiftung zu erheben.
Mit der DSF besitzen Wissenschaft und Politik in Deutschland erstmals ein "Instrument", friedenswissenschaftlichen Nachwuchs in konzentrierter Weise zu fördern. Allerdings ist das Stiftungskapital der DSF - gegenwärtig - noch immer sehr begrenzt. Soll die Stärkung der Friedensforschung und die Förderung ihres Nachwuchses deshalb auf Dauer angelegt bzw. von Dauer sein, wie es die Satzung fordert, so sind Formen der Stärkung und Förderung zu finden, die Bestand und Dynamik über den Tag hinaus entwickeln.
Der Gründungsvorstand der DSF empfiehlt deshalb nachdrücklich, in das Nachwuchsförderungsprogramm Initiativen für die Begründung von Studiengängen mit friedenswissenschaftlichem Abschluss einzuschließen und Mittel auch für Stiftungsprofessuren in der Friedensforschung bereitzustellen.


1. Zur Einrichtung eines viersemestrigen geistes- und sozialwissenschaftlichen Hauptfachstudiengangs "Friedens- und Konfliktforschung" an einer deutschen Hochschule zur Erlangung des Grades "Master of Peace and Conflict Studies"

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit seinem Angebot wissenschaftlicher Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung weit zurück. Angehende Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit einem besonderen wissenschaftlichen Interesse an friedensrelevanten Fragestellungen sind gezwungen, im Ausland entsprechende Zertifikationen zu erwerben. Als Konsequenz ist nicht nur die Entwicklung entsprechender wissenschaftlicher Kapazitäten in Deutschland völlig unzureichend, vielmehr besitzt die Bundesrepublik auch - sowohl für Studierende als für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen - keine internationale Attraktivität auf diesem Gebiet.
Einen grundständigen Hauptfachstudiengang "Friedensforschung" gibt es bislang an keiner der deutschen Hochschulen. Fachlich einschlägige Zertifikationen sind in Deutschland bislang lediglich in Tübingen als Schwerpunktstudium Internationale Beziehungen/Friedens- und Konfliktforschung im Hauptfach Politikwissenschaft des Magisterstudiums, in Marburg als Nebenfachstudiengang in Magister- und Diplomstudiengängen und in Hagen als kostenpflichtiges Weiterbildungsstudium "Friedens- und Konfliktforschung" zu erwerben. Es gilt, diese Ansätze, aber auch die derzeitige Umstrukturierung des Hochschulausbildungssystems infolge der Einführung neuer Studiengänge und -abschlüsse, für die Friedens- und Konfliktforschung zu nutzen und zu einem grundständigen Ausbildungsangebot auszubauen.

1.1. Zur Einrichtung von MasterStudiengängen

Durch das Hochschulrahmengesetz und den Bericht der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland vom 24. Oktober 1997 sind eine Reihe wichtiger Rahmenbedingungen für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen festgelegt worden, die der Implementierung eines Studiengangs "Friedens- und Konfliktforschung" förderlich sein können.

a) Die Regelstudienzeiten für Master-Studiengänge ergeben sich aus § 19 Absatz 2-5 Hochschulrahmengesetz (HRG) und betragen mindestens ein und höchstens zwei Jahre.

b) Nach dem neuen Graduierungssystem wird der Master-Abschluss aufgrund eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses verliehen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 HRG).

c) Für Inhaber/Inhaberinnen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses können ein- oder zweijährige postgraduale Master-Studiengänge auch dann eingerichtet werden, wenn an der Hochschule keine entsprechenden Bachelor-Studiengänge angeboten werden.

d) Bei den Zugangsvoraussetzungen muss der Charakter des Master-Abschlusses als weiterer berufsqualifizierender Abschluss sichergestellt werden. Im übrigen gilt, dass auch nach Einführung des neuen Graduierungssystems die Durchlässigkeit im Hochschulsystem erhalten bleiben muss.

e) Bei der Genehmigung eines Bachelor- und Master-Studienganges ist grundsätzlich nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert (studienbegleitende Prüfungen) und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten.

f) Master-Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen berechtigen grundsätzlich zur Promotion.

1.2. Vorschläge des DSF-Gründungsvorstandes zu Struktur und Inhalten eines viersemestrigen geistes- und sozialwissenschaftlichen Studienganges "Friedens- und Konfliktforschung" mit dem Ziel des Erwerbs eines "Master of Peace and Conflict Studies"

Der vom Gründungsvorstand der DSF vorgeschlagene Studiengang sollte
- vier Semester umschließen
- sich in einen Grundlagenteil und in eine Reihe alternativer Wahlpflicht-Module im Umfang von jeweils ca. zehn Semesterwochenstunden gliedern
- Praxiselemente in Form von Praktika beinhalten
- interdisziplinäre, insbes. völkerrechtliche Bezüge aufweisen
- Auslandsaufenthalte (Praktika/Exkursionen) einbeziehen
- mindestens eine englischsprachige Lehrveranstaltung ausweisen.

Im einzelnen sollte das Grundlagenmodul in die Grundfragen der Friedensforschung einführen, ihre Methoden, Probleme und Theorien behandeln sowie Kenntnisse über die Grundzüge der Weltpolitik vermitteln. Ferner sollte das Grundlagenmodul einen Einblick in die Ethik von Politik, insbesondere der internationalen Beziehungen, geben und - nicht zuletzt - Frieden als Leitwert beruflichen und insbesondere auch wissenschaftlichen Arbeitens nahe bringen.
In einem optimalen Sinne denkbar wäre auch, dass letzteres bereits vor Beginn des Studiengangs in einem Vor-Seminar, möglicherweise auch in einem erforderlichen Auswahlverfahren, gestaltet als Kolloquium, vermittelt wird.
Die Wahlpflicht-Module sollten möglichst breit das Gesamtspektrum der Themenfelder der Friedensforschung abdecken und den Studierenden eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten anbieten. Zu denken ist an Außenpolitikanalysen unter Einschluss des öffentlichen Rechts ebenso wie an die Behandlung internationaler Institutionen oder Fragen von Krieg und Frieden mit Blick auf internationale Sicherheit oder von Entwicklung und Unterentwicklung und nicht zuletzt auch von globalem Lernen und lokalem Handeln.

1.3. Zu erfüllende Kriterien antragstellender Institutionen und Förderungsempfehlung

Der Gründungsvorstand der DSF empfiehlt als Auswahlkriterien:
Ausweis herausragender friedenswissenschaftlicher Lehre
Ausweis internationaler Verbindungen zu vergleichbaren Einrichtungen im Ausland
Ausweis interdisziplinärer Bezüge
Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Hochschulen und Institutionen der Friedensforschung
Durchführung von Forschungsprojekten (in Vergangenheit und Gegenwart) zu Themen der Friedensforschung
Zustimmung der zuständigen Gremien innerhalb der jeweiligen Hochschule
Garantierte Zusagen der Weiterführung durch die Universität und das jeweilige Bundesland nach Abschluss der Förderung durch die DSF.
Die DSF-Förderung des Master-Studiengangs sollte nach Ansicht des Gründungsvorstandes insgesamt auf fünf Jahre angelegt sein. Die Gesamtmittel sollten einen Betrag von DM 1,25 Millionen bis 1,5 Millionen über den genannten Zeitraum nicht übersteigen.
Zur Ausarbeitung weiterer Details, einschließlich des Auswahlverfahrens und der Prüfung der Bewerbungen, hat der Geschäftsführende Vorstand der DSF eine Kommission eingesetzt. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat auf Empfehlung der Kommission.

2. Zur Einrichtung eines zweisemestrigen interdisziplinären und praxisorientierten Studiengangs "Friedensforschung und Sicherheitspolitik" zur Erlangung des Grades "Master of Peace and Security Policy Studies" (M.P.S.)

In seiner Vorlage für den Stiftungsrat schlägt der Gründungsvorstand der DSF vor, einen postgradualen Studiengang "Friedensforschung und Sicherheitspolitik" mit spezifischer interdisziplinärer und praxisorientierter Ausrichtung unter Einbeziehung bereits bestehender und mit Blick auf die Praxis arbeitender Institutionen zu fördern.
Der Studiengang soll als Kooperationsprojekt verschiedener wissenschaftlicher - außeruniversitärer und universitärer - Institute entwickelt und mit einem Zertifikat abgeschlossen werden. Dieses Zertifikat kann durch die beteiligten Einrichtungen erstellt werden. Anzustreben ist ein Studiengang mit dem universitären Abschluss "Master of Peace and Security Policy Studies“ (M.P.S.).
Mit dieser Initiative verbunden sieht der Gründungsvorstand zugleich die Chance zur nachhaltigen Förderung der in den letzten Jahren zwar verstärkten, aber noch immer unzureichenden Kooperation zwischen hochschulischen und außerhochschulischen Einrichtungen, zwischen Lehre und Forschung sowie zwischen den einschlägigen Disziplinen der Friedensforschung im Bereich der sicherheitspolitischen Fragestellungen.

2.1. Zur Erforderlichkeit und Zielsetzung eines Masterstudienganges "Friedensforschung und Sicherheitspolitik"

Komplementär zu der Einrichtung eines theorie- und grundlagenorientierten Masterstudiengangs ist es zweifelsohne sinnvoll, einen eher auf Berufs- und Forschungspraxis ausgerichteten und daher anwendungsorientierten Masterstudiengang zu entwickeln und zu fördern, der zudem auf ein wichtiges Problemfeld der Friedensforschung, nämlich die Sicherheitspolitik, spezifiziert und konzentriert ist.
Mit diesem auch im internationalen Vergleich innovativen Studiengang sollen Studierende die Möglichkeit erhalten, Praxiserfahrungen schon innerhalb des Studiums zu sammeln und zu reflektieren. Der vom Gründungsvorstand vorgeschlagene postgraduale Studiengang versteht sich deshalb als praxisorientiert in einem doppelten Sinne: Zum einen begreift er Friedensforschung als Wissenschaft, die problemorientiert ihre Themen aus der Praxis (Realität) wählt und für die Praxis (Veränderung der Realität) bearbeitet. Zum anderen versteht er sich selbst, d. h. den Studiengang, weitgehend auch als Teil der Praxis, begreift das Studieren als „learning by doing“.
Dieser doppelten Anforderung entsprechend soll der Studiengang als Kooperationsunternehmen in Zusammenarbeit mit einer Reihe von (eher) praxisbezogen arbeitenden Institutionen durchgeführt werden. Mögliche Kooperationspartner könnten z.B. sein (nicht abschließende Liste):
das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Universität Bochum, das insbesondere eng mit dem Internationalen Roten Kreuz zusammenarbeitet;
das Internationale Konversionszentrum Bonn/BICC (Bonn International Center for Conversion), das insbesondere im Bereich der Fragen von Rüstungsproduktion und der Rüstungskonversion arbeitet;
das Zentrum für OSZE-Forschung (CORE), Hamburg, das insbesondere mit Blick auf die OSZE, deren (Feld-)Missionen und sonstigen Aktivitäten tätig ist;
das Berghof-Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung in Berlin, das schwerpunktmäßig seine Arbeit auf Fragen ziviler Friedenskräfte und der Prävention ausrichtet;
die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Frankfurt, die insbesondere auch zu Problemen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle arbeitet;
die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) mit dem Deutschen Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, die insbesondere mit Blick auf Regierungsabläufe tätig ist.

2.2. Zur Struktur eines Masterstudiengangs mit dem Ziel des Erwerbs eines „Master of Peace and Security Policy Studies“(M.P.S.)

Der vorgesehene Studiengang „Friedensforschung und Sicherheitspolitik“ selbst soll sich nach Ansicht des Gründungsvorstandes über zwei Semester, gegebenenfalls unter Einschluss der Prüfungen über drei Semester, erstrecken. Zum einen verlangt er (vorrangig) im ersten Semester die Teilnahme an einer Reihe ergänzender, weiterführender oder vertiefender Vorlesungen oder Seminare, die durchaus auch in Rückgriff auf die Studienangebote des Masterstudiengangs "Friedens- und Konfliktforschung" angeboten werden können.
Der zweite Teil des postgradualen Studienganges bezieht sich auf die praxisorientierte Tätigkeit im Rahmen einer Forschungseinrichtung (“learning by doing”). Sie sollte mindestens zwei Elemente beinhalten: zum einen und vorrangig die betreute Beteiligung an einem der Forschungsprojekte der jeweiligen Forschungseinrichtungen. Zum anderen die betreute Übernahme eines Teils der Querschnittsaufgaben eines wissenschaftlichen Institutes, z.B. Servicefunktionen und Transferleistungen wie Öffentlichkeitsarbeit, Beantwortung von Anfragen, Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Tagungen, Beteiligung an den Redaktionsarbeiten von Publikationen etc.
Der dritte Teil - die Prüfungen - setzt sich zusammen aus der Master-Arbeit, die möglicherweise, wenn auch nicht notwendigerweise aus der Beteiligung an einem der Forschungsprojekte entstehen kann. Eine weitere zusätzliche mündliche Prüfung sollte in Form eines Abschlusskolloquiums stattfinden.
Die Seminare sollten im übrigen - soweit sie nicht im Rahmen der Studienangebote der angeschlossenen Universitäten erfolgen - in den Basisinstitutionen vorrangig als Blockseminare angeboten werden. Dies gibt den Studierenden die Gelegenheit, ihre Seminare nicht nur an dem jeweiligen Residenzinstitut, sondern auch an den beteiligten anderen Institutionen durchzuführen. Ein solches Verfahren verbreitert nicht nur die Wahlmöglichkeiten für die Studierenden, sondern gibt ihnen auch die Chance, die Arbeitsweise der anderen Institutionen vergleichend kennen zu lernen.
In der konzeptionellen Umsetzung sollte der Frage eines obligatorischen Auslandsaufenthaltes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denkbar sind Kurzpraktika, möglicherweise auch Exkursionen oder die Teilnahme an Seminaren etwa der OSZE, der Vereinten Nationen etc., aber auch die Ausweitung des Spektrums der möglichen Gasteinrichtungen über die bereits erwähnten internationalen Organisationen hinaus, etwa in Richtung auf vergleichbare wissenschaftliche Einrichtungen im Ausland, die sich mit Fragen der Friedensforschung befassen.

2.3. Zu erfüllende Kriterien der Kooperationsinstitutionen des Studiengangs

Der Gründungsvorstand empfiehlt mit Blick auf die beteiligten Trägereinrichtungen und Partnerinstitutionen folgende Auswahl- und Förderungskriterien:
Ausweis herausragender friedenswissenschaftlicher Forschung im Themenfeld Sicherheitspolitik
Nachweis der thematischen und faktischen Praxisorientierung
Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Hochschulen und Institutionen der Friedensforschung
Ausweis internationaler Verbindungen (Wissenschaft und Praxis)
Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation
Bereitschaft der Trägerinstitutionen zur Fortführung des Studienganges auch nach Abschluss der Förderung durch die DSF.

2.4. Förderung der DSF - Umfang und Verfahren

Das DSF-Programm sollte nach Ansicht des Gründungsvorstandes zunächst auf fünf Jahre angelegt sein. Die Vorlage des Gründungsvorstandes sieht vor, eine Zahl von 15 Stipendien zu vergeben. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen sollten verpflichtet werden, nach Abschluss des jährlichen Studienganges einen Erfahrungs- und Erfolgsbericht anzufertigen. Von den beteiligten Trägerinstitutionen sollte nach drei Jahren ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Die Zahl von 15 Stipendien pro Jahr ermöglicht ein effektives Lernen ebenso wie auch eine effiziente Lehre und Betreuung, - sowohl aus der Sicht der Studierenden als auch der Lehrenden. Die angeführte Zahl schließt aber nicht aus, dass darüber hinaus eine Teilnahme am Studiengang auch ohne Stipendium, gegebenenfalls sogar gegen Gebühr, ermöglicht werden kann. Insgesamt sollte das Ausgabenvolumen für Teil II des Nachwuchsförderungsprogramms DM 500 000 bis DM 600 000 pro Jahr nicht überschreiten.
Zur Konkretisierung und Umsetzung des Programms hat der Geschäftsführende Vorstand der DSF eine Kommission eingesetzt. Die Mitglieder der Kommission sind Institutionenvertreter und -vertreterinnen, welche die o.g. Voraussetzungen für Kooperationspartner erfüllen. Die Entscheidung zur Förderung trifft der Stiftungsrat auf Empfehlung der Kommission.

3. Zur Stärkung der Interdisziplinarität der friedenswissenschaftlichen Ausbildung und Forschung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften (Einrichtung einer Stiftungsprofessur "Friedensforschung und Naturwissenschaften")

Mit seinem Vorschlag der Einrichtung einer Stiftungsprofessur "Friedensforschung und Naturwissenschaften" möchte der Gründungsvorstand der DSF eine erste profilierte und dauerhaft abgesicherte Stelle in der deutschen Hochschullandschaft etablieren, die nachhaltig sowohl in der Lehre als auch in der Forschung dazu beiträgt, naturwissenschaftliche Verfahren und Methoden sowie Kenntnisse und Erkenntnisse in die Friedensforschung zu integrieren. Darüber hinaus sieht der Gründungsvorstand in der Einrichtung der Stiftungsprofessur die Chance einer weiteren fruchtbaren Auflockerung der disziplinären Ausrichtung der deutschen Hochschulen. Schließlich verbindet er mit der Stiftungsprofessur die Erwartung einer engen Kooperation der Professur mit den Trägern der einzelnen Teile des DSF-Nachwuchsprogramms, insbes. des Teiles II: Interdisziplinärer Postgraduiertenstudiengang.

3.1 Zur Erforderlichkeit der verstärkten Integration der Naturwissenschaften in die Friedensforschung und der Notwendigkeit der Einrichtung einer Stiftungsprofessur

Das Ende des Ost-West-Konfliktes ist nicht einhergegangen mit der Beendigung der Produktion von Rüstung sowie von Rüstungsforschung und -entwicklung. Im Gegenteil: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird von einer "Revolution" im Bereich von Rüstungsforschung und -produktion gesprochen. Erforscht und entwickelt werden neue, teilweise exotische Waffensysteme und -technologien wie Laserwaffen, Mikrosystemtechnologien, Nanotechnologien, sogenannte nicht-tödliche Waffen sowie Technologien zur Informationskriegführung. Eingeschlossen sind ferner neue nukleare Rüstungsprogramme und Raketenabwehrsysteme sowie potentielle biologische und chemische Waffen.
In den vergangenen Jahren hat sich aber nicht nur die militär- und waffentechnologische Entwicklung weiter beschleunigt. Neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse und Entwicklungen, z.B. in der Gen- und Biotechnologie oder in der Informatik, beginnen mit rasanter Beschleunigung das gesellschaftliche und internationale Zusammenleben der Menschen, ja sogar den Menschen und seine körperliche Integrität sowie seine unantastbare Würde selbst zu berühren, zu verändern, zu verletzen. Die Auswirkungen dieser rasanten Entwicklungen von Naturwissenschaft und Technik - Gefahren wie Chancen - müssen rechtzeitig geklärt, ggf. verhütet bzw. in positive Bahnen gelenkt werden.
Verglichen mit den revolutionären Entwicklungen von Technik und Naturwissenschaften sind die Kapazitäten zur Analyse, Abschätzung und Bewertung der Folgen grundlegender naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Entdeckungen außerordentlich gering - deutlicher noch: so gut wie nicht vorhanden. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Fragen des Gewaltaustrags und der Konfliktverhütung, von Krieg und Frieden.
Anders als etwa in den USA ist die Lehr- und Forschungskapazität auf dem Sektor der naturwissenschaftlich orientierten Friedensforschung an deutschen Hochschulen bis heute nicht etabliert worden. Zwar haben sich an einzelnen Universitäten wie Darmstadt, Bochum oder Hamburg Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen zu Arbeitsgruppen (CENSIS, FONAS etc.) zusammengeschlossen und arbeiten - zumeist über Drittmittel - fächerübergreifend zusammen. Doch handelt es sich hierbei noch immer um eine sehr begrenzte Anzahl von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Ihre Themen und Projekte sind notgedrungener Maßen eng begrenzt (zumeist auf Fragen der Rüstungskontrolle ausgerichtet). Von einer finanziellen und personellen Etablierung und Absicherung auf Dauer kann nicht gesprochen werden.
Dringend notwendig erscheint gegenwärtig eine Förderung der Naturwissenschaften im Bereich der Friedensforschung, wie sie 1970 schon einmal durch die Gründung des „Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt" begonnen und nach zehn Jahren mit der Emeritierung von Carl-Friedrich von Weizsäcker und der Schließung des Institutes wieder beendet wurde. Bedauerlicherweise übersteigt die Neugründung bzw. Etablierung eines vergleichbaren Institutes die Möglichkeiten der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF). Der Gründungsvorstand der DSF schlägt deshalb vor, über die Einrichtung einer Stiftungsprofessur „Friedensforschung und Naturwissenschaften“ in der deutschen Hochschullandschaft zumindest eine Stelle zu etablieren, die auf Dauer sowohl in der Lehre als auch in der Forschung dazu beiträgt, naturwissenschaftliche Verfahren und Methoden sowie Kenntnisse und Erkenntnisse in die Friedensforschung zu integrieren.

3.2. Zur Einrichtung und Ausschreibung der Stiftungsprofessur

Nicht zuletzt die disziplinäre Ausrichtung der deutschen Hochschulen hat bislang verhindert, dass sich Verfahren und Erkenntnisse der Naturwissenschaften im Bereich der Friedensforschung ausreichend und zufriedenstellend wiederfinden oder dass sich gar ein Studiengang „Friedensforschung und Naturwissenschaften“ etablieren konnte. Anders als im Bereich der geistes- und sozialwissenschaftlichen Ausbildung sollte die DSF deshalb nach Ansicht ihres Gründungsvorstandes nicht von sich aus zu starke Vorgaben für die Einrichtung des Lehrstuhls bzw. eines Ausbildungsganges, ggf. eines Master-Studienganges, machen. Zu denken ist vielmehr an eine offene Ausschreibung, in der die DSF um Vorschläge bittet. Als Alternative käme in Betracht, lediglich die Universitäten und Einrichtungen um Vorschläge zu bitten (begrenzte Ausschreibung), an denen bereits entsprechende oder verwandte Forschungsprojekte durchgeführt worden sind bzw. durchgeführt werden. In Frage kommen zum Beispiel folgende Einrichtungen:
die Universität Kiel mit dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Friedensforschung (SCHIFF), das mit Professor Potthoff von einem Mathematiker geleitet wird;
die Universität Hamburg, an der CENSIS angesiedelt ist, das BIOGUM besteht und vor kurzem eine ökologische Stiftungsprofessur eingerichtet wurde;
die Technische Hochschule Darmstadt, wo die „Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit“ (IANUS) angesiedelt ist;
die Universität Bochum, wo am Institut für Experimentalphysik III bereits seit Jahren Fragen der Rüstungskontrolle und insbesondere der Verifikation bearbeitet werden.

3.3. Zu den Kosten und Voraussetzungen für die Förderung

Die DSF-Förderung der Stiftungsprofessur „Friedensforschung und Naturwissenschaften“ sollte nach Ansicht des Gründungsvorstandes auf fünf Jahre angelegt sein. Im Mittelpunkt der Förderung sollte eine Stelle C3/C4 (Professor/in) stehen. Ferner sollten in einem begrenzten Umfang Sachmittel sowie Mittel für Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenstellen zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtmittel sollten allerdings nicht niedriger liegen als DM 250.000 p.a., d.h. von insgesamt DM 1,25 Million über den Zeitraum von fünf Jahren, und nicht höher als DM 500 000 p.a., d.h. von insgesamt DM 2,5 Millionen für fünf Jahre. Der Gründungsvorstand empfiehlt eine Förderung von DM 500 000,- pro Jahr. Sollte der Stiftungsrat sich für einen niedrigeren Betrag entscheiden, so sollte die DSF mit der Etablierung der Stiftungsprofessur die Bereitschaft zu erkennen geben, ggf. nach der erfolgreichen Etablierung der Stelle das Vorhaben durch weitere Förderung, z.B. Bereitstellung von Stipendienmitteln etc. in einem begrenzten Umfang, zu stärken.
Voraussetzung für die Förderung sollte die Zustimmung der inneruniversitären bzw. hochschulinternen Gremien sein sowie die garantierte Verpflichtung auf Weiterführung durch das jeweilige Bundesland.
Wie bereits erwähnt, ist auf der konstituierenden Sitzung der Stiftungsrates der DSF dieser Teil des Nachwuchsförderungsprogrammes vorerst strittig geblieben. Der Geschäftsführende Vorstand der DSF wird - gerade deshalb - eine vorläufige Kommission einberufen, um die vorgetragenen Argumente "für und wider" im kleinen Kreis zu wägen und dem Stiftungsrat erneut einen Vorschlag zu unterbreiten.

4. Zur Doktorandenförderung

In seinem auf der konstituierenden Sitzung beschlossenen Nachwuchsförderungsprogramm stimmt der Stiftungsrat der DSF auch dem Vorschlag des Gründungsvorstandes zu, ein Doktorandenförderungsprogramm einzurichten. Dieser Teil des Programms soll es Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen ermöglichen, sich konzentriert in der friedenswissenschaftlichen Forschung zu qualifizieren. Nach den Vorstellungen des Gründungsvorstandes soll das Programm ferner Defizite beheben, die insbesondere im Bereich der Betreuung und des Erwerbs von über die Forschungskompetenz hinausgehenden berufsrelevanten Qualifikationen allgemein feststellbar sind.

4.1. Zur Erforderlichkeit einer Doktorandenförderung in der Friedensforschung

"Die Promotion ist der Ausgangspunkt jeder wissenschaftlichen Laufbahn. Sie ist der einzige Abschluss, der weltweit sowohl im akademischen Sektor als auch von Wirtschaft und Industrie anerkannt wird. Doktorandenförderung ist daher die Basis der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses"
Dieses Zitat aus der jüngsten Empfehlung der "Präsidialarbeitsgruppe Nachwuchsförderung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gilt auch und gerade für den Bereich der Friedensforschung mit ihren differenzierten, auf nationaler wie internationaler Ebene angesiedelten Berufsfeldern. Eine gezielte Promotionsförderung friedenswissenschaftlich Studierender gab und gibt es bislang gleichwohl nicht. Junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen müssen deshalb bis heute, obwohl sie sich für die Bearbeitung friedenswissenschaftlicher Fragestellungen entschieden haben bzw. entscheiden würden, immer wieder auf die Förderung im Rahmen verwandter Fächer und Themen ausweichen - eine zeitraubende und inadäquate Qualifikation auf Umwegen!
Hinzu kommt, dass im Vergleich insbesondere mit angelsächsischen Vorbildern die deutsche „Promotionskultur“ verbesserungsfähig ist: Noch immer ist weder der Betreuer- noch der Doktorandenstatus verbindlich geregelt. Eine ganze Reihe von (Zusatz-) Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt allgemein als relevant erscheinen, sind nicht oder nur unzureichend systematisch vorgesehen. Gemeint sind Qualifikationen im Bereich der Teamarbeit/-fähigkeit, dem Training von Kommunikation, der interdisziplinären Kooperation, der Praxisorientierung, aber auch Kenntnis von Publikationstechniken, Vortragsmethoden und organisationstechnische Kompetenz.

4.2 Zum Vorschlag eines Doktorandenprogramms zur gezielten Nachwuchsförderung in der Friedensforschung

Folgt man dem Gründungsvorstand der DSF, so erscheint ein zweiteiliges Programm notwendig, um den oben beschriebenen Defiziten zu begegnen:

von Seiten der DSF ein Stipendienprogramm, das neben den persönlichen Stipendien auch die Beantragung von Zuschüssen für Forschungsreisen, Auslandsaufenthalte, Praktika und etwaiger Forschungssachmittel beinhaltet;
von Seiten der Promotionsberechtigten ein Betreuungssystem, das die Durchführung von Doktorandenkolloquien und die Vermittlung der o.g. (Zusatz-) Qualifikationen berücksichtigt, soweit keine Integration in die Betreuungssysteme der anderen Teile (II und III) des DSF-Nachwuchsförderungsprogramms möglich ist.

4.3. Zu den Kosten und Voraussetzungen für die Förderung

Das Doktorandenprogramm sollte nach Meinung des Gründungsvorstandes eine Förderungsdauer für die Stipendiaten über jeweils 2 Jahre vorsehen mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung. Der Stipendiumsgrundbetrag ist mit DM 2.400,- DM monatlich großzügig zu veranschlagen (angestrebte DFG-Richtlinien). Die Gesamtkosten des Programms sollen 400.000,- DM jährlich nicht überschreiten, d.h. es können ca. 6 Stipendien jährlich neu vergeben werden.

Voraussetzungen und Verfahren für die Förderung durch die DSF sind nach den Vorstellungen des Gründungsvorstandes
die Annahme des Doktoranden/der Doktorandin durch zwei Promotionsberechtigte
die Integration in ein Betreuungssystem
eine Darstellung der über die engeren Forschungsziele hinausgehenden Qualifizierungsinteressen der Antragstellenden
das Votum einer vom Stiftungsvorstand eingesetzten Auswahlkommission nach Anhörung des Kandidaten bzw. der Kandidatin.

5. Zur Postdoktorandenförderung

In der vom Stiftungsrat positiv beschiedenen Empfehlung des Gründungsvorstandes ist schließlich auch eine Postdoktorandenförderung vorgesehen. Dieser Teil des Programms soll Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen ermöglichen, sich kumulativ oder fakultativ in der friedenswissenschaftlichen Forschung und Lehre zu qualifizieren. Er soll ferner bewirken, dass sich Postdoktoranden, bei Nachweis exzellenter wissenschaftlicher Leistungen, unabhängig von dem deutschen Habilitationsverfahren für Leitungsstellen qualifizieren können. Die Postdoktorandenförderung der DSF soll nach Meinung des Gründungsvorstandes schließlich nachdrücklich auch dazu beitragen, das bislang gerade in der post-doc-Phase wirkende Ungleichgewicht des Frauenanteils bei der Besetzung von Spitzenpositionen zu verringern.

5.1. Zur Erforderlichkeit einer gezielten post-doc-Förderung in der Friedensforschung

In den vergangenen Jahren sind die Schwächen der post-doc-Phase in der (Aus-) Bildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an deutschen Hochschulen vielfach beschrieben und diskutiert worden - von den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Förderung des Hochschullehrernachwuchses von 1996 bis hin zu den jüngsten Empfehlungen der Expertenkommission “Reform des Hochschuldienstrechts“ oder der "Präsidialarbeitsgruppe Nachwuchsförderung" der DFG. Zu diesen Schwächen gehören u.a. die überproportionale Länge der post-doc-Phase von acht bis zehn Jahren, die Begrenzung der durch das Hochschulrahmenrecht vorgegebenen Höchstbeschäftigungsdauer von fünf Jahren (Verbot von "Kettenverträgen"), die einseitige Fixierung der post-doc-Phase auf die Habilitation als alleinige Zielqualifikation, die Fehlentwicklung von zudem überdimensionierten Habilitationsschriften und die Kontraproduktivität langer Habilitationsverfahren, die vielfältigen Formen der Abhängigkeit von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen in Deutschland bis in das fünfte Lebensjahrzehnt hinein, das "Hausberufungsverbot" der Hochschulen etc.
Als Konsequenz bahnt sich gegenwärtig eine strukturelle Hochschulreform in der Bundesrepublik an. Hierzu gehört auch die vorgeschlagene Einführung des sog. “Juniorprofessors“: Anders als bislang üblich, soll künftig der wissenschaftliche Nachwuchs nach der Promotion auch ohne eine Habilitation die Möglichkeit zur selbständigen Forschung und Lehre erhalten.
Soweit ersichtlich, gab es in der Geschichte der bundesdeutschen Friedensforschung bislang keine gezielte Förderung der post-doc-Phase. Müssen die Schwächen der post-doc-Phase in der Praxis deutscher Universitäten deshalb - wie dargelegt - vorrangig als strukturelle bezeichnet werden, so müssen sie mit Blick auf die Friedensforschung sowohl als strukturelle als auch als finanzielle begriffen werden. Das heißt: Die DSF sollte nachdrücklich Möglichkeiten für den exzellenten friedenswissenschaftlichen Nachwuchs schaffen, sich frühzeitig für die Besetzung hoher Führungspositionen in Wissenschaft und Lehre, gegebenenfalls auch in Management, Politik oder Wirtschaft zu qualifizieren.

5.2 Zum Vorschlag eines Programmteils zur gezielten Förderung der Friedensforschung in der post-doc-Phase.

Die DSF wird angesichts ihrer begrenzten Mittel die Einrichtung von Juniorprofessuren nicht selbst finanzieren können. Doch kann sie nach Ansicht des Gründungsvorstandes Äquivalente schaffen, die zu einer weiteren Qualifizierung führen. Besonders zu fördernde Funktionen sind dabei:
Leitungsfunktionen im Rahmen von friedenswissenschaftlichen Projektvorhaben, incl. der selbständigen Einwerbung von Drittmitteln;
Betreuungsfunktionen im Rahmen der von der DSF geförderten sonstigen Nachwuchsförderungsprogramme (z.B. im Postgraduiertenstudiengang);
Lehrfunktionen: Lehrbeauftragte/Vertretungsprofessuren von zwei bis acht Semesterwochenstunden im Bereich der Friedensforschung.
Im Mittelpunkt der Förderung sollte nach Meinung des Gründungsvorstandes - in der Regel - eine Leitungsstelle stehen. Das jeweilige Vorhaben sollte auf die fachlichen Interessen des Kandidaten bzw. der Kandidatin zugeschnitten sein. Die Förderung kann einen Zeitraum zwischen ein Jahr und drei Jahren umfassen.

5.3. Zu erfüllende Kriterien der Kandidaten und Kandidatinnen und deren Vorhaben und zu den Kosten des post-doc-Programms

Die Empfehlung des Gründungsvorstandes sieht als Kriterien der Förderung vor:
Alter: Die Altersbegrenzung sollte im Regelfall bei 32 Jahre liegen. Für eine Übergangszeit von etwa zehn Jahren wird sie sinnvoller Weise bei 40 Jahren anzusiedeln sein.
Promotion: In der Regel "summa cum laude".
Befürwortung: Uneingeschränkte Befürwortung von Person und Vorhaben durch vier (Kurz-) Gutachten.
Unterstützung: Ansiedelung und Durchführung im Rahmen einer universitären oder außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung.
In der Empfehlung des Gründungsvorstandes umfasst die Förderung durch die DSF die Personalkosten (IIa/Ib) und einzeln nachzuweisende Sachkosten der Kandidaten und Kandidatinnen im Umfang von bis zu DM 150.000,- pro Person und Jahr. Die Förderung kann einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren umfassen. Bei einem veranschlagten Betrag von DM 400.000,- pro Jahr würde das post-doc-Programm die Förderung von zwei bis drei Personen jährlich ermöglichen. Antragsteller können - so die Empfehlung - in der Regel nur die aufnehmenden Institutionen sein. Ausnahmefälle, wie die Durchführung von Projektvorhaben außerhalb herkömmlicher Strukturen, bedürfen der besonderen Begründung.
Auf seiner konstituierenden Sitzung hat der Stiftungsrat der DSF eine Grundsatzentscheidung für ein umfassendes Nachwuchsförderungsprogramm getroffen. Einzelentscheidungen stehen dagegen noch aus. Die mit Blick auf die Vorlage des Gründungsvorstandes angeführten Details sind bislang lediglich Empfehlungen, die es noch zu bestätigen gilt. Bereits heute ist aber erkennbar, dass der Stiftungsrat den Satzungsauftrag der Deutschen Stiftung ernst nimmt: die Friedensforschung nachhaltig über den Tag hinaus zu stärken.

Hamburg, Mai 2001