Prof.
Dr. Dr. DIETER S. LUTZ
Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Friedensforschung
Das Nachwuchsförderungsprogramm der Deutschen Stiftung Friedensforschung
Veröffentlicht in: Friedensforschung und Friedenspolitik. Osnabrücker Jahrbuch Frieden und Wissenschaft VIII, Universitätsverlag Rasch, Osnabrück 2001
Am 27. April 2001 trat der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung
(DSF) zu seiner konstituierenden Sitzung im historischen Friedenssaal
des Rathauses der Stadt Osnabrück zusammen. Stiftungsratsmitglieder
der mit einem Stiftungskapital von DM 50 Millionen ausgestatteten DSF
sind acht Friedensforscherinnen und Friedensforscher, drei Abgeordnete
des Deutschen Bundestages sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung. Im einzelnen handelt es sich um: Prof. Egon Bahr, Bundesminister
a. D.; Wolf-Michael Catenhusen, Parlamentarischer Staatssekretär
im Bundesministerium für Bildung und Forschung; Prof. Dr. Leonie
Dreschler-Fischer, Dekanin des Fachbereichs Informatik der Universität
Hamburg; Dr. Uschi Eid, Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Dr. Martina
Fischer, Berghof Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung
Berlin; Christiane Lammers, Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung
(AFK) Köln; Werner Lensing (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages;
Prof. Dr. Dr. Dieter S. Lutz, Direktor des Instituts für Friedensforschung
und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH); Prof.
Dr. Harald Müller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) Frankfurt;
Winfried Nachtwei (Bündnis 90 / Die Grünen), Mitglied des Deutschen
Bundestages; Dr. Ulrich Ratsch, Forschungsstätte der Evangelischen
Studiengemeinschaft (FESt); Heinz Schmitt (SPD), Mitglied des Deutschen
Bundestages; Dr. Walther Stützle, Staatssekretär im Bundesministerium
der Verteidigung; Dr. Ludger Volmer, Staatsminister im Auswärtiges
Amt; Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum, Max-Planck-Institut für ausländisches, öffentliches
Recht und Völkerrecht Heidelberg.
Mit der Gründung der Deutschen Stiftung Friedensforschung wurde nach über
zweijähriger Vorbereitungszeit die in der Koalitionsvereinbarung vereinbarte
Wiederaufnahme der "finanziellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung
und der Vernetzung bestehender Initiativen" umgesetzt. Ziel und Zweck
der Deutschen Stiftung Friedensforschung ist es, die Friedensforschung in Deutschland
dauerhaft zu stärken und gleichzeitig zu ihrer politischen und finanziellen
Unabhängigkeit beizutragen. Ihren Stiftungszweck verwirklicht sie u.a.
durch die Förderung des friedenswissenschaftlichen Nachwuchses.
Bereits auf seiner konstituierenden Sitzung beschloss der Stiftungsrat als
erste Fördermaßnahme im Grundsatz ein umfassendes Nachwuchsförderungsprogramm.
Der Stiftungsrat hofft, mit dem sehr detaillierten Programm Formen der nachhaltigen
Stärkung und Förderung der Friedensforschung gefunden zu haben, die
Dynamik über den Tag hinaus entwickeln. Das Konzept setzt sich aus fünf
Teilen zusammen. Positiv beschieden wurden Initiativen zur Förderung eines
geistes- und sozialwissenschaftlichen Hauptfachstudienganges „Friedens-
und Konfliktforschung“ an einer deutschen Hochschule, ferner Initiativen
zur Förderung eines interdisziplinären und praxisorientierten Postgraduiertenstudienganges „Friedensforschung
und Sicherheitspolitik“. Drittens wurde ein Doktorandenstipendienprogramm
und viertens schließlich ein Postdoktorandenprogramm beschlossen. Der
Stiftungsrat will seine Vorschläge möglichst schnell auf den Weg
bringen. Strittig geblieben ist vorläufig der fünfte Vorschlag, die
Einrichtung einer Stiftungsprofessur „Friedensforschung und Naturwissenschaften“.
Mitglieder des Stiftungsrates meinen aber, dass auch in diesem Punkt eine Einigung
erzielt werden kann.
Bei seiner Entscheidung folgte der Stiftungsrat im Wesentlichen einer umfangreichen
Vorlage des Gründungsvorstandes. Die Mitglieder des Gründungsvorstandes
- Egon Bahr, Christiane Lammers und Dieter S. Lutz - gehen in dieser Vorlage
in Anlehnung an eine Situations- und Defizitanalyse der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG) davon aus, dass gegenwärtig in Deutschland in weiten Bereichen ein
erheblicher Mangel an qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs herrscht
("Der Doktorandenmarkt ist leergefegt"). Dies gelte - angesichts
der starken Beschneidung der Finanzmittel in den vergangenen Jahren nicht verwunderlich
- auch und gerade für die Friedensforschung.
Der Gründungsvorstand der DSF empfiehlt deshalb nachdrücklich, für
einen überschaubaren Zeitraum die Nachwuchsförderung zur Priorität
der Stiftung zu erheben.
Mit der DSF besitzen Wissenschaft und Politik in Deutschland erstmals ein "Instrument",
friedenswissenschaftlichen Nachwuchs in konzentrierter Weise zu fördern.
Allerdings ist das Stiftungskapital der DSF - gegenwärtig - noch immer
sehr begrenzt. Soll die Stärkung der Friedensforschung und die Förderung
ihres Nachwuchses deshalb auf Dauer angelegt bzw. von Dauer sein, wie es die
Satzung fordert, so sind Formen der Stärkung und Förderung zu finden,
die Bestand und Dynamik über den Tag hinaus entwickeln.
Der Gründungsvorstand der DSF empfiehlt deshalb nachdrücklich, in
das Nachwuchsförderungsprogramm Initiativen für die Begründung
von Studiengängen mit friedenswissenschaftlichem Abschluss einzuschließen
und Mittel auch für Stiftungsprofessuren in der Friedensforschung bereitzustellen.
1. Zur Einrichtung eines viersemestrigen
geistes- und sozialwissenschaftlichen Hauptfachstudiengangs "Friedens-
und Konfliktforschung" an einer deutschen Hochschule zur Erlangung
des Grades "Master of Peace and Conflict Studies"
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit seinem Angebot wissenschaftlicher
Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung
weit zurück. Angehende Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit einem
besonderen wissenschaftlichen Interesse an friedensrelevanten Fragestellungen
sind gezwungen, im Ausland entsprechende Zertifikationen zu erwerben. Als Konsequenz
ist nicht nur die Entwicklung entsprechender wissenschaftlicher Kapazitäten
in Deutschland völlig unzureichend, vielmehr besitzt die Bundesrepublik
auch - sowohl für Studierende als für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
- keine internationale Attraktivität auf diesem Gebiet.
Einen grundständigen Hauptfachstudiengang "Friedensforschung" gibt
es bislang an keiner der deutschen Hochschulen. Fachlich einschlägige
Zertifikationen sind in Deutschland bislang lediglich in Tübingen als
Schwerpunktstudium Internationale Beziehungen/Friedens- und Konfliktforschung
im Hauptfach Politikwissenschaft des Magisterstudiums, in Marburg als Nebenfachstudiengang
in Magister- und Diplomstudiengängen und in Hagen als kostenpflichtiges
Weiterbildungsstudium "Friedens- und Konfliktforschung" zu erwerben.
Es gilt, diese Ansätze, aber auch die derzeitige Umstrukturierung des
Hochschulausbildungssystems infolge der Einführung neuer Studiengänge
und -abschlüsse, für die Friedens- und Konfliktforschung zu nutzen
und zu einem grundständigen Ausbildungsangebot auszubauen.
1.1. Zur Einrichtung von MasterStudiengängen
Durch das Hochschulrahmengesetz und den Bericht der Kultusministerkonferenz
zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts
Deutschland vom 24. Oktober 1997 sind eine Reihe wichtiger Rahmenbedingungen
für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen festgelegt
worden, die der Implementierung eines Studiengangs "Friedens- und Konfliktforschung" förderlich
sein können.
a) Die Regelstudienzeiten für Master-Studiengänge ergeben sich aus § 19
Absatz 2-5 Hochschulrahmengesetz (HRG) und betragen mindestens ein und höchstens
zwei Jahre.
b) Nach dem neuen Graduierungssystem wird der Master-Abschluss aufgrund eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses verliehen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 HRG).
c) Für Inhaber/Inhaberinnen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses können ein- oder zweijährige postgraduale Master-Studiengänge auch dann eingerichtet werden, wenn an der Hochschule keine entsprechenden Bachelor-Studiengänge angeboten werden.
d) Bei den Zugangsvoraussetzungen muss der Charakter des Master-Abschlusses als weiterer berufsqualifizierender Abschluss sichergestellt werden. Im übrigen gilt, dass auch nach Einführung des neuen Graduierungssystems die Durchlässigkeit im Hochschulsystem erhalten bleiben muss.
e) Bei der Genehmigung eines Bachelor- und Master-Studienganges ist grundsätzlich nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert (studienbegleitende Prüfungen) und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten.
f) Master-Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen
berechtigen grundsätzlich zur Promotion.
1.2. Vorschläge des DSF-Gründungsvorstandes
zu Struktur und Inhalten eines viersemestrigen geistes- und sozialwissenschaftlichen
Studienganges "Friedens- und Konfliktforschung" mit dem Ziel
des Erwerbs eines "Master of Peace and Conflict Studies"
Der vom Gründungsvorstand der DSF vorgeschlagene Studiengang sollte
- vier Semester umschließen
- sich in einen Grundlagenteil und in eine Reihe alternativer Wahlpflicht-Module
im Umfang von jeweils ca. zehn Semesterwochenstunden gliedern
- Praxiselemente in Form von Praktika beinhalten
- interdisziplinäre, insbes. völkerrechtliche Bezüge aufweisen
- Auslandsaufenthalte (Praktika/Exkursionen) einbeziehen
- mindestens eine englischsprachige Lehrveranstaltung ausweisen.
Im einzelnen sollte das Grundlagenmodul in die Grundfragen der Friedensforschung
einführen, ihre Methoden, Probleme und Theorien behandeln sowie
Kenntnisse über die Grundzüge der Weltpolitik vermitteln. Ferner
sollte das Grundlagenmodul einen Einblick in die Ethik von Politik, insbesondere
der internationalen Beziehungen, geben und - nicht zuletzt - Frieden
als Leitwert beruflichen und insbesondere auch wissenschaftlichen Arbeitens
nahe bringen.
In einem optimalen Sinne denkbar wäre auch, dass letzteres bereits vor
Beginn des Studiengangs in einem Vor-Seminar, möglicherweise auch in einem
erforderlichen Auswahlverfahren, gestaltet als Kolloquium, vermittelt wird.
Die Wahlpflicht-Module sollten möglichst breit das Gesamtspektrum der
Themenfelder der Friedensforschung abdecken und den Studierenden eine Vielzahl
von Auswahlmöglichkeiten anbieten. Zu denken ist an Außenpolitikanalysen
unter Einschluss des öffentlichen Rechts ebenso wie an die Behandlung
internationaler Institutionen oder Fragen von Krieg und Frieden mit Blick auf
internationale Sicherheit oder von Entwicklung und Unterentwicklung und nicht
zuletzt auch von globalem Lernen und lokalem Handeln.
1.3. Zu erfüllende Kriterien antragstellender
Institutionen und Förderungsempfehlung
Der Gründungsvorstand der DSF empfiehlt als Auswahlkriterien:
Ausweis herausragender friedenswissenschaftlicher Lehre
Ausweis internationaler Verbindungen zu vergleichbaren Einrichtungen im Ausland
Ausweis interdisziplinärer Bezüge
Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Hochschulen und Institutionen der
Friedensforschung
Durchführung von Forschungsprojekten (in Vergangenheit und Gegenwart)
zu Themen der Friedensforschung
Zustimmung der zuständigen Gremien innerhalb der jeweiligen Hochschule
Garantierte Zusagen der Weiterführung durch die Universität und das
jeweilige Bundesland nach Abschluss der Förderung durch die DSF.
Die DSF-Förderung des Master-Studiengangs sollte nach Ansicht des Gründungsvorstandes
insgesamt auf fünf Jahre angelegt sein. Die Gesamtmittel sollten einen
Betrag von DM 1,25 Millionen bis 1,5 Millionen über den genannten Zeitraum
nicht übersteigen.
Zur Ausarbeitung weiterer Details, einschließlich des Auswahlverfahrens
und der Prüfung der Bewerbungen, hat der Geschäftsführende Vorstand
der DSF eine Kommission eingesetzt. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat
auf Empfehlung der Kommission.
2. Zur Einrichtung eines zweisemestrigen interdisziplinären
und praxisorientierten Studiengangs "Friedensforschung und Sicherheitspolitik" zur
Erlangung des Grades "Master of Peace and Security Policy Studies" (M.P.S.)
In seiner Vorlage für den Stiftungsrat schlägt der Gründungsvorstand
der DSF vor, einen postgradualen Studiengang "Friedensforschung und Sicherheitspolitik" mit
spezifischer interdisziplinärer und praxisorientierter Ausrichtung unter
Einbeziehung bereits bestehender und mit Blick auf die Praxis arbeitender Institutionen
zu fördern.
Der Studiengang soll als Kooperationsprojekt verschiedener wissenschaftlicher
- außeruniversitärer und universitärer - Institute entwickelt
und mit einem Zertifikat abgeschlossen werden. Dieses Zertifikat kann durch
die beteiligten Einrichtungen erstellt werden. Anzustreben ist ein Studiengang
mit dem universitären Abschluss "Master of Peace and Security Policy
Studies“ (M.P.S.).
Mit dieser Initiative verbunden sieht der Gründungsvorstand zugleich die
Chance zur nachhaltigen Förderung der in den letzten Jahren zwar verstärkten,
aber noch immer unzureichenden Kooperation zwischen hochschulischen und außerhochschulischen
Einrichtungen, zwischen Lehre und Forschung sowie zwischen den einschlägigen
Disziplinen der Friedensforschung im Bereich der sicherheitspolitischen Fragestellungen.
2.1. Zur Erforderlichkeit und Zielsetzung eines
Masterstudienganges "Friedensforschung und Sicherheitspolitik"
Komplementär zu der Einrichtung eines theorie- und grundlagenorientierten
Masterstudiengangs ist es zweifelsohne sinnvoll, einen eher auf Berufs- und
Forschungspraxis ausgerichteten und daher anwendungsorientierten Masterstudiengang
zu entwickeln und zu fördern, der zudem auf ein wichtiges Problemfeld
der Friedensforschung, nämlich die Sicherheitspolitik, spezifiziert und
konzentriert ist.
Mit diesem auch im internationalen Vergleich innovativen Studiengang sollen
Studierende die Möglichkeit erhalten, Praxiserfahrungen schon innerhalb
des Studiums zu sammeln und zu reflektieren. Der vom Gründungsvorstand
vorgeschlagene postgraduale Studiengang versteht sich deshalb als praxisorientiert
in einem doppelten Sinne: Zum einen begreift er Friedensforschung als Wissenschaft,
die problemorientiert ihre Themen aus der Praxis (Realität) wählt
und für die Praxis (Veränderung der Realität) bearbeitet. Zum
anderen versteht er sich selbst, d. h. den Studiengang, weitgehend auch als
Teil der Praxis, begreift das Studieren als „learning by doing“.
Dieser doppelten Anforderung entsprechend soll der Studiengang als Kooperationsunternehmen
in Zusammenarbeit mit einer Reihe von (eher) praxisbezogen arbeitenden Institutionen
durchgeführt werden. Mögliche Kooperationspartner könnten z.B.
sein (nicht abschließende Liste):
das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht
an der Universität Bochum, das insbesondere eng mit dem Internationalen
Roten Kreuz zusammenarbeitet;
das Internationale Konversionszentrum Bonn/BICC (Bonn International Center
for Conversion), das insbesondere im Bereich der Fragen von Rüstungsproduktion
und der Rüstungskonversion arbeitet;
das Zentrum für OSZE-Forschung (CORE), Hamburg, das insbesondere mit Blick
auf die OSZE, deren (Feld-)Missionen und sonstigen Aktivitäten tätig
ist;
das Berghof-Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung in
Berlin, das schwerpunktmäßig seine Arbeit auf Fragen ziviler Friedenskräfte
und der Prävention ausrichtet;
die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Frankfurt, die
insbesondere auch zu Problemen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle
arbeitet;
die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) mit dem Deutschen Institut für
Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, die insbesondere mit Blick auf
Regierungsabläufe tätig ist.
2.2. Zur Struktur eines Masterstudiengangs mit
dem Ziel des Erwerbs eines „Master of Peace and Security Policy Studies“(M.P.S.)
Der vorgesehene Studiengang „Friedensforschung und Sicherheitspolitik“ selbst
soll sich nach Ansicht des Gründungsvorstandes über zwei Semester,
gegebenenfalls unter Einschluss der Prüfungen über drei Semester,
erstrecken. Zum einen verlangt er (vorrangig) im ersten Semester die Teilnahme
an einer Reihe ergänzender, weiterführender oder vertiefender Vorlesungen
oder Seminare, die durchaus auch in Rückgriff auf die Studienangebote
des Masterstudiengangs "Friedens- und Konfliktforschung" angeboten
werden können.
Der zweite Teil des postgradualen Studienganges bezieht sich auf die praxisorientierte
Tätigkeit im Rahmen einer Forschungseinrichtung (“learning by doing”).
Sie sollte mindestens zwei Elemente beinhalten: zum einen und vorrangig die
betreute Beteiligung an einem der Forschungsprojekte der jeweiligen Forschungseinrichtungen.
Zum anderen die betreute Übernahme eines Teils der Querschnittsaufgaben
eines wissenschaftlichen Institutes, z.B. Servicefunktionen und Transferleistungen
wie Öffentlichkeitsarbeit, Beantwortung von Anfragen, Organisation und
Durchführung wissenschaftlicher Tagungen, Beteiligung an den Redaktionsarbeiten
von Publikationen etc.
Der dritte Teil - die Prüfungen - setzt sich zusammen aus der Master-Arbeit,
die möglicherweise, wenn auch nicht notwendigerweise aus der Beteiligung
an einem der Forschungsprojekte entstehen kann. Eine weitere zusätzliche
mündliche Prüfung sollte in Form eines Abschlusskolloquiums stattfinden.
Die Seminare sollten im übrigen - soweit sie nicht im Rahmen der Studienangebote
der angeschlossenen Universitäten erfolgen - in den Basisinstitutionen
vorrangig als Blockseminare angeboten werden. Dies gibt den Studierenden die
Gelegenheit, ihre Seminare nicht nur an dem jeweiligen Residenzinstitut, sondern
auch an den beteiligten anderen Institutionen durchzuführen. Ein solches
Verfahren verbreitert nicht nur die Wahlmöglichkeiten für die Studierenden,
sondern gibt ihnen auch die Chance, die Arbeitsweise der anderen Institutionen
vergleichend kennen zu lernen.
In der konzeptionellen Umsetzung sollte der Frage eines obligatorischen Auslandsaufenthaltes
besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denkbar sind Kurzpraktika, möglicherweise
auch Exkursionen oder die Teilnahme an Seminaren etwa der OSZE, der Vereinten
Nationen etc., aber auch die Ausweitung des Spektrums der möglichen Gasteinrichtungen über
die bereits erwähnten internationalen Organisationen hinaus, etwa in Richtung
auf vergleichbare wissenschaftliche Einrichtungen im Ausland, die sich mit
Fragen der Friedensforschung befassen.
2.3. Zu erfüllende Kriterien der Kooperationsinstitutionen
des Studiengangs
Der Gründungsvorstand empfiehlt mit Blick auf die beteiligten Trägereinrichtungen
und Partnerinstitutionen folgende Auswahl- und Förderungskriterien:
Ausweis herausragender friedenswissenschaftlicher Forschung im Themenfeld Sicherheitspolitik
Nachweis der thematischen und faktischen Praxisorientierung
Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Hochschulen und Institutionen der
Friedensforschung
Ausweis internationaler Verbindungen (Wissenschaft und Praxis)
Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation
Bereitschaft der Trägerinstitutionen zur Fortführung des Studienganges
auch nach Abschluss der Förderung durch die DSF.
2.4. Förderung der DSF - Umfang und Verfahren
Das DSF-Programm sollte nach Ansicht des Gründungsvorstandes zunächst
auf fünf Jahre angelegt sein. Die Vorlage des Gründungsvorstandes
sieht vor, eine Zahl von 15 Stipendien zu vergeben. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen
sollten verpflichtet werden, nach Abschluss des jährlichen Studienganges
einen Erfahrungs- und Erfolgsbericht anzufertigen. Von den beteiligten Trägerinstitutionen
sollte nach drei Jahren ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Die Zahl von 15 Stipendien pro Jahr ermöglicht ein effektives Lernen ebenso
wie auch eine effiziente Lehre und Betreuung, - sowohl aus der Sicht der Studierenden
als auch der Lehrenden. Die angeführte Zahl schließt aber nicht
aus, dass darüber hinaus eine Teilnahme am Studiengang auch ohne Stipendium,
gegebenenfalls sogar gegen Gebühr, ermöglicht werden kann. Insgesamt
sollte das Ausgabenvolumen für Teil II des Nachwuchsförderungsprogramms
DM 500 000 bis DM 600 000 pro Jahr nicht überschreiten.
Zur Konkretisierung und Umsetzung des Programms hat der Geschäftsführende
Vorstand der DSF eine Kommission eingesetzt. Die Mitglieder der Kommission
sind Institutionenvertreter und -vertreterinnen, welche die o.g. Voraussetzungen
für Kooperationspartner erfüllen. Die Entscheidung zur Förderung
trifft der Stiftungsrat auf Empfehlung der Kommission.
3. Zur Stärkung der Interdisziplinarität
der friedenswissenschaftlichen Ausbildung und Forschung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften
(Einrichtung einer Stiftungsprofessur "Friedensforschung und Naturwissenschaften")
Mit seinem Vorschlag der Einrichtung einer Stiftungsprofessur "Friedensforschung
und Naturwissenschaften" möchte der Gründungsvorstand der DSF
eine erste profilierte und dauerhaft abgesicherte Stelle in der deutschen Hochschullandschaft
etablieren, die nachhaltig sowohl in der Lehre als auch in der Forschung dazu
beiträgt, naturwissenschaftliche Verfahren und Methoden sowie Kenntnisse
und Erkenntnisse in die Friedensforschung zu integrieren. Darüber hinaus
sieht der Gründungsvorstand in der Einrichtung der Stiftungsprofessur
die Chance einer weiteren fruchtbaren Auflockerung der disziplinären Ausrichtung
der deutschen Hochschulen. Schließlich verbindet er mit der Stiftungsprofessur
die Erwartung einer engen Kooperation der Professur mit den Trägern der
einzelnen Teile des DSF-Nachwuchsprogramms, insbes. des Teiles II: Interdisziplinärer
Postgraduiertenstudiengang.
3.1 Zur Erforderlichkeit der verstärkten
Integration der Naturwissenschaften in die Friedensforschung und der Notwendigkeit
der Einrichtung einer Stiftungsprofessur
Das Ende des Ost-West-Konfliktes ist nicht einhergegangen mit der Beendigung
der Produktion von Rüstung sowie von Rüstungsforschung und -entwicklung.
Im Gegenteil: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird von einer "Revolution" im
Bereich von Rüstungsforschung und -produktion gesprochen. Erforscht und
entwickelt werden neue, teilweise exotische Waffensysteme und -technologien
wie Laserwaffen, Mikrosystemtechnologien, Nanotechnologien, sogenannte nicht-tödliche
Waffen sowie Technologien zur Informationskriegführung. Eingeschlossen
sind ferner neue nukleare Rüstungsprogramme und Raketenabwehrsysteme sowie
potentielle biologische und chemische Waffen.
In den vergangenen Jahren hat sich aber nicht nur die militär- und waffentechnologische
Entwicklung weiter beschleunigt. Neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse
und Entwicklungen, z.B. in der Gen- und Biotechnologie oder in der Informatik,
beginnen mit rasanter Beschleunigung das gesellschaftliche und internationale
Zusammenleben der Menschen, ja sogar den Menschen und seine körperliche
Integrität sowie seine unantastbare Würde selbst zu berühren,
zu verändern, zu verletzen. Die Auswirkungen dieser rasanten Entwicklungen
von Naturwissenschaft und Technik - Gefahren wie Chancen - müssen rechtzeitig
geklärt, ggf. verhütet bzw. in positive Bahnen gelenkt werden.
Verglichen mit den revolutionären Entwicklungen von Technik und Naturwissenschaften
sind die Kapazitäten zur Analyse, Abschätzung und Bewertung der Folgen
grundlegender naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Entdeckungen außerordentlich
gering - deutlicher noch: so gut wie nicht vorhanden. Dies gilt insbesondere
für den Bereich von Fragen des Gewaltaustrags und der Konfliktverhütung,
von Krieg und Frieden.
Anders als etwa in den USA ist die Lehr- und Forschungskapazität auf dem
Sektor der naturwissenschaftlich orientierten Friedensforschung an deutschen
Hochschulen bis heute nicht etabliert worden. Zwar haben sich an einzelnen
Universitäten wie Darmstadt, Bochum oder Hamburg Naturwissenschaftler
und Naturwissenschaftlerinnen zu Arbeitsgruppen (CENSIS, FONAS etc.) zusammengeschlossen
und arbeiten - zumeist über Drittmittel - fächerübergreifend
zusammen. Doch handelt es sich hierbei noch immer um eine sehr begrenzte Anzahl
von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Ihre Themen und Projekte sind
notgedrungener Maßen eng begrenzt (zumeist auf Fragen der Rüstungskontrolle
ausgerichtet). Von einer finanziellen und personellen Etablierung und Absicherung
auf Dauer kann nicht gesprochen werden.
Dringend notwendig erscheint gegenwärtig eine Förderung der Naturwissenschaften
im Bereich der Friedensforschung, wie sie 1970 schon einmal durch die Gründung
des „Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen
Welt" begonnen und nach zehn Jahren mit der Emeritierung von Carl-Friedrich
von Weizsäcker und der Schließung des Institutes wieder beendet
wurde. Bedauerlicherweise übersteigt die Neugründung bzw. Etablierung
eines vergleichbaren Institutes die Möglichkeiten der Deutschen Stiftung
Friedensforschung (DSF). Der Gründungsvorstand der DSF schlägt deshalb
vor, über die Einrichtung einer Stiftungsprofessur „Friedensforschung
und Naturwissenschaften“ in der deutschen Hochschullandschaft zumindest
eine Stelle zu etablieren, die auf Dauer sowohl in der Lehre als auch in der
Forschung dazu beiträgt, naturwissenschaftliche Verfahren und Methoden
sowie Kenntnisse und Erkenntnisse in die Friedensforschung zu integrieren.
3.2. Zur Einrichtung und Ausschreibung der Stiftungsprofessur
Nicht zuletzt die disziplinäre Ausrichtung der deutschen Hochschulen hat
bislang verhindert, dass sich Verfahren und Erkenntnisse der Naturwissenschaften
im Bereich der Friedensforschung ausreichend und zufriedenstellend wiederfinden
oder dass sich gar ein Studiengang „Friedensforschung und Naturwissenschaften“ etablieren
konnte. Anders als im Bereich der geistes- und sozialwissenschaftlichen Ausbildung
sollte die DSF deshalb nach Ansicht ihres Gründungsvorstandes nicht von
sich aus zu starke Vorgaben für die Einrichtung des Lehrstuhls bzw. eines
Ausbildungsganges, ggf. eines Master-Studienganges, machen. Zu denken ist vielmehr
an eine offene Ausschreibung, in der die DSF um Vorschläge bittet. Als
Alternative käme in Betracht, lediglich die Universitäten und Einrichtungen
um Vorschläge zu bitten (begrenzte Ausschreibung), an denen bereits entsprechende
oder verwandte Forschungsprojekte durchgeführt worden sind bzw. durchgeführt
werden. In Frage kommen zum Beispiel folgende Einrichtungen:
die Universität Kiel mit dem Schleswig-Holsteinischen Institut für
Friedensforschung (SCHIFF), das mit Professor Potthoff von einem Mathematiker
geleitet wird;
die Universität Hamburg, an der CENSIS angesiedelt ist, das BIOGUM besteht
und vor kurzem eine ökologische Stiftungsprofessur eingerichtet wurde;
die Technische Hochschule Darmstadt, wo die „Interdisziplinäre Arbeitsgruppe
Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit“ (IANUS) angesiedelt ist;
die Universität Bochum, wo am Institut für Experimentalphysik III
bereits seit Jahren Fragen der Rüstungskontrolle und insbesondere der
Verifikation bearbeitet werden.
3.3. Zu den Kosten und Voraussetzungen für
die Förderung
Die DSF-Förderung der Stiftungsprofessur „Friedensforschung und
Naturwissenschaften“ sollte nach Ansicht des Gründungsvorstandes
auf fünf Jahre angelegt sein. Im Mittelpunkt der Förderung sollte
eine Stelle C3/C4 (Professor/in) stehen. Ferner sollten in einem begrenzten
Umfang Sachmittel sowie Mittel für Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenstellen
zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtmittel sollten allerdings nicht
niedriger liegen als DM 250.000 p.a., d.h. von insgesamt DM 1,25 Million über
den Zeitraum von fünf Jahren, und nicht höher als DM 500 000 p.a.,
d.h. von insgesamt DM 2,5 Millionen für fünf Jahre. Der Gründungsvorstand
empfiehlt eine Förderung von DM 500 000,- pro Jahr. Sollte der Stiftungsrat
sich für einen niedrigeren Betrag entscheiden, so sollte die DSF mit der
Etablierung der Stiftungsprofessur die Bereitschaft zu erkennen geben, ggf.
nach der erfolgreichen Etablierung der Stelle das Vorhaben durch weitere Förderung,
z.B. Bereitstellung von Stipendienmitteln etc. in einem begrenzten Umfang,
zu stärken.
Voraussetzung für die Förderung sollte die Zustimmung der inneruniversitären
bzw. hochschulinternen Gremien sein sowie die garantierte Verpflichtung auf
Weiterführung durch das jeweilige Bundesland.
Wie bereits erwähnt, ist auf der konstituierenden Sitzung der Stiftungsrates
der DSF dieser Teil des Nachwuchsförderungsprogrammes vorerst strittig
geblieben. Der Geschäftsführende Vorstand der DSF wird - gerade deshalb
- eine vorläufige Kommission einberufen, um die vorgetragenen Argumente "für
und wider" im kleinen Kreis zu wägen und dem Stiftungsrat erneut
einen Vorschlag zu unterbreiten.
4. Zur Doktorandenförderung
In seinem auf der konstituierenden Sitzung beschlossenen Nachwuchsförderungsprogramm
stimmt der Stiftungsrat der DSF auch dem Vorschlag des Gründungsvorstandes
zu, ein Doktorandenförderungsprogramm einzurichten. Dieser Teil des Programms
soll es Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen ermöglichen,
sich konzentriert in der friedenswissenschaftlichen Forschung zu qualifizieren.
Nach den Vorstellungen des Gründungsvorstandes soll das Programm ferner
Defizite beheben, die insbesondere im Bereich der Betreuung und des Erwerbs
von über die Forschungskompetenz hinausgehenden berufsrelevanten Qualifikationen
allgemein feststellbar sind.
4.1. Zur Erforderlichkeit einer Doktorandenförderung
in der Friedensforschung
"Die Promotion ist der Ausgangspunkt jeder wissenschaftlichen Laufbahn.
Sie ist der einzige Abschluss, der weltweit sowohl im akademischen Sektor als
auch von Wirtschaft und Industrie anerkannt wird. Doktorandenförderung ist
daher die Basis der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses"
Dieses Zitat aus der jüngsten Empfehlung der "Präsidialarbeitsgruppe
Nachwuchsförderung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gilt
auch und gerade für den Bereich der Friedensforschung mit ihren differenzierten,
auf nationaler wie internationaler Ebene angesiedelten Berufsfeldern. Eine
gezielte Promotionsförderung friedenswissenschaftlich Studierender gab
und gibt es bislang gleichwohl nicht. Junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
müssen deshalb bis heute, obwohl sie sich für die Bearbeitung friedenswissenschaftlicher
Fragestellungen entschieden haben bzw. entscheiden würden, immer wieder
auf die Förderung im Rahmen verwandter Fächer und Themen ausweichen
- eine zeitraubende und inadäquate Qualifikation auf Umwegen!
Hinzu kommt, dass im Vergleich insbesondere mit angelsächsischen Vorbildern
die deutsche „Promotionskultur“ verbesserungsfähig ist: Noch
immer ist weder der Betreuer- noch der Doktorandenstatus verbindlich geregelt.
Eine ganze Reihe von (Zusatz-) Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt allgemein
als relevant erscheinen, sind nicht oder nur unzureichend systematisch vorgesehen.
Gemeint sind Qualifikationen im Bereich der Teamarbeit/-fähigkeit, dem
Training von Kommunikation, der interdisziplinären Kooperation, der Praxisorientierung,
aber auch Kenntnis von Publikationstechniken, Vortragsmethoden und organisationstechnische
Kompetenz.
4.2 Zum Vorschlag eines Doktorandenprogramms zur
gezielten Nachwuchsförderung in der Friedensforschung
Folgt man dem Gründungsvorstand der DSF, so erscheint ein zweiteiliges
Programm notwendig, um den oben beschriebenen Defiziten zu begegnen:
von Seiten der DSF ein Stipendienprogramm, das neben den persönlichen
Stipendien auch die Beantragung von Zuschüssen für Forschungsreisen,
Auslandsaufenthalte, Praktika und etwaiger Forschungssachmittel beinhaltet;
von Seiten der Promotionsberechtigten ein Betreuungssystem, das die Durchführung
von Doktorandenkolloquien und die Vermittlung der o.g. (Zusatz-) Qualifikationen
berücksichtigt, soweit keine Integration in die Betreuungssysteme der
anderen Teile (II und III) des DSF-Nachwuchsförderungsprogramms möglich
ist.
4.3. Zu den Kosten und Voraussetzungen für
die Förderung
Das Doktorandenprogramm sollte nach Meinung des Gründungsvorstandes eine
Förderungsdauer für die Stipendiaten über jeweils 2 Jahre vorsehen
mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung. Der Stipendiumsgrundbetrag
ist mit DM 2.400,- DM monatlich großzügig zu veranschlagen (angestrebte
DFG-Richtlinien). Die Gesamtkosten des Programms sollen 400.000,- DM jährlich
nicht überschreiten, d.h. es können ca. 6 Stipendien jährlich
neu vergeben werden.
Voraussetzungen und Verfahren für die Förderung durch die
DSF sind nach den Vorstellungen des Gründungsvorstandes
die Annahme des Doktoranden/der Doktorandin durch zwei Promotionsberechtigte
die Integration in ein Betreuungssystem
eine Darstellung der über die engeren Forschungsziele hinausgehenden Qualifizierungsinteressen
der Antragstellenden
das Votum einer vom Stiftungsvorstand eingesetzten Auswahlkommission nach Anhörung
des Kandidaten bzw. der Kandidatin.
5. Zur Postdoktorandenförderung
In der vom Stiftungsrat positiv beschiedenen Empfehlung des Gründungsvorstandes
ist schließlich auch eine Postdoktorandenförderung vorgesehen. Dieser
Teil des Programms soll Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen
ermöglichen, sich kumulativ oder fakultativ in der friedenswissenschaftlichen
Forschung und Lehre zu qualifizieren. Er soll ferner bewirken, dass sich Postdoktoranden,
bei Nachweis exzellenter wissenschaftlicher Leistungen, unabhängig von
dem deutschen Habilitationsverfahren für Leitungsstellen qualifizieren
können. Die Postdoktorandenförderung der DSF soll nach Meinung des
Gründungsvorstandes schließlich nachdrücklich auch dazu beitragen,
das bislang gerade in der post-doc-Phase wirkende Ungleichgewicht des Frauenanteils
bei der Besetzung von Spitzenpositionen zu verringern.
5.1. Zur Erforderlichkeit einer gezielten post-doc-Förderung
in der Friedensforschung
In den vergangenen Jahren sind die Schwächen der post-doc-Phase in der
(Aus-) Bildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an deutschen
Hochschulen vielfach beschrieben und diskutiert worden - von den Empfehlungen
des Wissenschaftsrates zur Förderung des Hochschullehrernachwuchses von
1996 bis hin zu den jüngsten Empfehlungen der Expertenkommission “Reform
des Hochschuldienstrechts“ oder der "Präsidialarbeitsgruppe
Nachwuchsförderung" der DFG. Zu diesen Schwächen gehören
u.a. die überproportionale Länge der post-doc-Phase von acht bis
zehn Jahren, die Begrenzung der durch das Hochschulrahmenrecht vorgegebenen
Höchstbeschäftigungsdauer von fünf Jahren (Verbot von "Kettenverträgen"),
die einseitige Fixierung der post-doc-Phase auf die Habilitation als alleinige
Zielqualifikation, die Fehlentwicklung von zudem überdimensionierten Habilitationsschriften
und die Kontraproduktivität langer Habilitationsverfahren, die vielfältigen
Formen der Abhängigkeit von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen
in Deutschland bis in das fünfte Lebensjahrzehnt hinein, das "Hausberufungsverbot" der
Hochschulen etc.
Als Konsequenz bahnt sich gegenwärtig eine strukturelle Hochschulreform
in der Bundesrepublik an. Hierzu gehört auch die vorgeschlagene Einführung
des sog. “Juniorprofessors“: Anders als bislang üblich, soll
künftig der wissenschaftliche Nachwuchs nach der Promotion auch ohne eine
Habilitation die Möglichkeit zur selbständigen Forschung und Lehre
erhalten.
Soweit ersichtlich, gab es in der Geschichte der bundesdeutschen Friedensforschung
bislang keine gezielte Förderung der post-doc-Phase. Müssen die Schwächen
der post-doc-Phase in der Praxis deutscher Universitäten deshalb - wie
dargelegt - vorrangig als strukturelle bezeichnet werden, so müssen sie
mit Blick auf die Friedensforschung sowohl als strukturelle als auch als finanzielle
begriffen werden. Das heißt: Die DSF sollte nachdrücklich Möglichkeiten
für den exzellenten friedenswissenschaftlichen Nachwuchs schaffen, sich
frühzeitig für die Besetzung hoher Führungspositionen in Wissenschaft
und Lehre, gegebenenfalls auch in Management, Politik oder Wirtschaft zu qualifizieren.
5.2 Zum Vorschlag eines Programmteils zur gezielten
Förderung der Friedensforschung in der post-doc-Phase.
Die DSF wird angesichts ihrer begrenzten Mittel die Einrichtung von
Juniorprofessuren nicht selbst finanzieren können. Doch kann sie
nach Ansicht des Gründungsvorstandes Äquivalente schaffen,
die zu einer weiteren Qualifizierung führen. Besonders zu fördernde
Funktionen sind dabei:
Leitungsfunktionen im Rahmen von friedenswissenschaftlichen Projektvorhaben,
incl. der selbständigen Einwerbung von Drittmitteln;
Betreuungsfunktionen im Rahmen der von der DSF geförderten sonstigen Nachwuchsförderungsprogramme
(z.B. im Postgraduiertenstudiengang);
Lehrfunktionen: Lehrbeauftragte/Vertretungsprofessuren von zwei bis acht Semesterwochenstunden
im Bereich der Friedensforschung.
Im Mittelpunkt der Förderung sollte nach Meinung des Gründungsvorstandes
- in der Regel - eine Leitungsstelle stehen. Das jeweilige Vorhaben sollte
auf die fachlichen Interessen des Kandidaten bzw. der Kandidatin zugeschnitten
sein. Die Förderung kann einen Zeitraum zwischen ein Jahr und drei Jahren
umfassen.
5.3. Zu erfüllende Kriterien der Kandidaten
und Kandidatinnen und deren Vorhaben und zu den Kosten des post-doc-Programms
Die Empfehlung des Gründungsvorstandes sieht als Kriterien der Förderung
vor:
Alter: Die Altersbegrenzung sollte im Regelfall bei 32 Jahre liegen. Für
eine Übergangszeit von etwa zehn Jahren wird sie sinnvoller Weise bei
40 Jahren anzusiedeln sein.
Promotion: In der Regel "summa cum laude".
Befürwortung: Uneingeschränkte Befürwortung von Person und Vorhaben
durch vier (Kurz-) Gutachten.
Unterstützung: Ansiedelung und Durchführung im Rahmen einer universitären
oder außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung.
In der Empfehlung des Gründungsvorstandes umfasst die Förderung durch
die DSF die Personalkosten (IIa/Ib) und einzeln nachzuweisende Sachkosten der
Kandidaten und Kandidatinnen im Umfang von bis zu DM 150.000,- pro Person und
Jahr. Die Förderung kann einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren umfassen.
Bei einem veranschlagten Betrag von DM 400.000,- pro Jahr würde das post-doc-Programm
die Förderung von zwei bis drei Personen jährlich ermöglichen.
Antragsteller können - so die Empfehlung - in der Regel nur die aufnehmenden
Institutionen sein. Ausnahmefälle, wie die Durchführung von Projektvorhaben
außerhalb herkömmlicher Strukturen, bedürfen der besonderen
Begründung.
Auf seiner konstituierenden Sitzung hat der Stiftungsrat der DSF eine Grundsatzentscheidung
für ein umfassendes Nachwuchsförderungsprogramm getroffen. Einzelentscheidungen
stehen dagegen noch aus. Die mit Blick auf die Vorlage des Gründungsvorstandes
angeführten Details sind bislang lediglich Empfehlungen, die es noch zu
bestätigen gilt. Bereits heute ist aber erkennbar, dass der Stiftungsrat
den Satzungsauftrag der Deutschen Stiftung ernst nimmt: die Friedensforschung
nachhaltig über den Tag hinaus zu stärken.
Hamburg, Mai 2001

