Promotionsförderung

Als eine der ersten Maßnahmen im Rahmen der Nachwuchs- und Strukturförderung schrieb die Deutsche Stiftung Friedensforschung bereits im Oktober 2001 Mittel für eine strukturierte Promotionsförderung aus.
Mit dieser Ausschreibung hat sich die Stiftung dafür entschieden, die Stipendien nicht selbst zu vergeben, sondern die Aufgabe den geförderten Einrichtungen zu übertragen. Im Gegenzug haben sich diese verpflichtet, ein umfassendes Betreuungssystem einzurichten, das die Promovierenden durch begleitende wissenschaftliche Veranstaltungen fördert und ihnen gleichzeitig den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen ermöglicht.
Die Stiftung förderte drei Institutionen mit Mitteln in einer Gesamthöhe von 700 Tsd. Euro.

Die Förderung erstreckte sich insgesamt über einen Zeitraum von 7 Jahren. In diesem Zeitraum wurden je Einrichtung zweimal vier Promotionsstipendien mit zugehöriger Sachausstattung (Reisemittel etc.) vergeben. Die Laufzeit der Stipendien betrug zwei Jahre.
Die fördernde Einrichtung stellte den Stipendiaten und Stipendiatinnen einen mit Mitteln der DSF finanzierten Computerarbeitsplatz zur Verfügung.
Die verbindliche Teilnahme am begleitenden Betreuungssystem machte eine Residenzpflicht unabdingbar.

Beide Runden der Stipendienvergabe sind in allen geförderten Einrichtungen bereits abgeschlossen.