Terrorism as a Challenge for National and International Law
Forschungseinrichtung: Max Planck
Institute for Comparative Public Law and International Law
Projektleitung: Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum
Publikation
Terrorism as a Challenge for National and International Law. Security versus
Liberty? Hrsg. von Christian Walter, Silja Vöneky, Volker Röben, Frank
Schorkopf. Berlin u.a.: Springer-Verlag 2004
Obwohl Terrorismus sicherlich kein neues Phänomen ist, so haben doch die Anschläge des 11. Septembers 2001 zu einem sicherheitspolitischen Paradigmenwechsel geführt. Neben der Symbolik der Ziele, ihrer Medienpräsens und den sehr hohen finanziellen und menschlichen Opfern, ist es vor allem die staatliche Reaktion auf diese Angriffe, die sich grundsätzlich von Früherem unterscheidet. Der Einsatz von Waffengewalt seitens der USA und Großbritanniens, die Ausrufung des Bündnisfalls durch die NATO, die Einführung verschärfter Gesetzgebung in einer Vielzahl von Staaten, sowie die verstärkte internationale Zusammenarbeit in regionalen und universellen Organisationen weisen darauf hin, daß Staaten Handlungs- und Regelungsbedarf sehen.
Bisherige Regelungen im nationalen Recht und auf Ebene des Völkerrechts werden offenbar als nicht länger hinreichend angesehen, um der Bedrohung Herr zu werden. Besonders der internationale Einsatz staatlicher Waffengewalt als Folge und mit Absicht der Bekämpfung terroristischer Akte ist ohne Präzedenzfall. Darin liegt eine Vermischung der bis dato nationalem Recht zugeordneten Strafverfolgung mit den völkerrechtlichen Regeln des Gewaltverbots und des Selbstverteidigungsrechts. Zusätzlich stehen die zum Teil drastisch verschärften nationalen Sicherheitsbestimmungen in einem Spannungsverhältnis zu nationalen und internationalen Grundrechtsstandards.
1. Konzeption:
Die Privatisierung von Gewalt durch den internationalen Terrorismus und die
Reaktion der Staaten führen zu einer gewissen Auflösung der Grenzen
zwischen Völkerrecht und nationalem öffentlichen Recht. Die Tagung
versucht sich diesem Problem wie folgt zu nähern:
- Klärung des Begriffs „Terrorismus“ als Voraussetzung des gesamten wissenschaftlichen Programms, sowohl für den Bereich des nationalen Rechts, wie für das Völkerrecht.
- Im nationalen Recht ist es sinnvoll, mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen vor dem 11. September 2001 zu beginnen und diese dann mit den neuen Regelungen nach den Anschlägen zu kontrastieren. Interessant ist hierbei der Zielkonflikt zwischen einerseits der klassischen Staatsaufgabe Frieden und Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, und andererseits der Verpflichtung der Staatsgewalt, nationale und internationale Grundrechtsstandards einzuhalten.
Dieser Konflikt soll in einer rechtsvergleichenden Betrachtung herausgearbeitet werden, die die unterschiedlichen soziokulturellen Traditionen sichtbar macht, und auf folgende Bereiche näher eingeht:
- Beschränkungen der Privatsphäre, so wie der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit
- Strafverfolgung, besonders hinsichtlich neuer Vollmachten und Methoden
- Internationale Menschenrechtsstandards, und ihre Kollision mit nationalen Regeln.
- Im Völkerrecht gilt es ebenfalls eine Bestandsaufnahme der Regelungen vor den Anschlägen zu machen, und diese dann mit den neuen Maßnahmen zu kontrastieren. Zwei grundlegende Verschiebungen zeichnen sich hierbei ab:
- Die Ersetzung ratifikationsbedürftiger Konventionen durch verbindliche Entscheidungen eines internationalen Gremiums zeigt eine Rücknahme des Staateninteresses „Souveränität“ zugunsten des Gemeinschaftsinteresses „Terrorismusbekämpfung/Sicherheit“. Dies zeigt sich exemplarisch an den verbindlichen Maßnahmen gegen die Finanzquellen des Terrorismus, die der Sicherheitsrat nach Kapitel VII in einem klassisch nationalstaatlichen Kompetenzbereich erlassen hat.
- Hinsichtlich der Anwendung militärischer Gewalt ist ein ähnlicher Interessenwechsel vom Staatsinteresse an territorialer Unversehrtheit nach Art. 2 Ziff. 4 SVN zugunsten einer weiteren Auslegung des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 SVN absehbar. Hierbei ist besonders zu untersuchen:
- ob diese Auslegung des Art. 51 SVN zulässig ist
- welche Möglichkeiten für kollektive militärische Maßnahmen bestehen
- welche Grenzen das klassische Kriegsvölkerrecht dieser Ausdehnung des Gemeinschaftsinteresses zieht
- ob die herkömmlichen Regeln des Völkerrechts das Problem des internationalen Terrorismus angemessen erfassen können, und welche neuen Mechanismen gegebenenfalls an deren Stelle treten könnten.
2. Ablauf
Die Rechtsvergleichung im nationalen Teil des Symposiums setzt eine genaue
Kenntnis der Rechtsentwicklung in mehreren Ländern voraus, die besondere
Erfahrung mit der Bekämpfung von Terrorismus besitzen. Daher werden Länderberichte
erstellt, die die Rechtslage vor und nach den Anschlägen darlegen. Ausgewählt
wurden: Deutschland, Europäische Union, Frankreich, Großbritannien,
Indien/Pakistan, Israel, Italien, Japan, Russland, Spanien, ausgewählte
Staaten Südamerikas, Türkei und die USA.
Die Länderberichte werden von Mitarbeitern des MPI sowie ausländischen
Wissenschaftlern erstellt und den Teilnehmern vor der Tagung ausreichend früh
zugänglich gemacht. Sie werden anschließend im Tagungsband mit den
Referaten veröffentlicht. Die Referate werden von jüngeren Wissenschaftlern
des MPI gehalten, und von namhaften Professoren des Völkerrechts kommentiert.

