Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen
Leitfaden zur Antragstellung
Bewilligungsgrundsätze bei Verpflegungskosten
- Die Stiftung bewilligt keine Gesamtkostenübernahme bei Verpflegungskosten. Sie gewährt Zuschüsse, die nachstehenden Kriterien unterliegen:
- Die Stiftung bewilligt Verpflegungskosten bei öffentlichen Tagungen für
- Referierende
- Moderierende
- an der unmittelbaren Organisation Beteiligte (z.B. Hilfskräfte)
Eine Übernahme der Kosten für Teilnehmende ist ausgeschlossen.
- Die Stiftung bewilligt Verpflegungskosten bei geschlossenen Tagungen (Workshopcharakter) für
- Referierende
- Moderierende
- an der unmittelbaren Organisation Beteiligte (z.B. Hilfskräfte)
- Teilnehmende, sofern diese gezielt eingeladen werden, um das Tagungsziel zu verwirklichen (z.B. Studierende, Diskutanten u. ä..)
Die Stiftung kann verlangen, dass Teilnehmende einen Eigenbeitrag leisten.
- Die Zuschüsse zu den Verpflegungskosten werden wie folgt festgelegt:
- Bei einer Mahlzeit: max. 15 Euro pro Person und Tag
- Bei zwei Mahlzeiten: max. 25 Euro pro Person und Tag
- Konferenzgetränke: max. 5 Euro pro Person und Tag
Beschlossen durch den Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung am 11. September 2003.

