Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen

Leitfaden zur Antragstellung

Bewilligungsgrundsätze bei Verpflegungskosten

  1. Die Stiftung bewilligt keine Gesamtkostenübernahme bei Verpflegungskosten. Sie gewährt Zuschüsse, die nachstehenden Kriterien unterliegen:
  2. Die Stiftung bewilligt Verpflegungskosten bei öffentlichen Tagungen für

    • Referierende
    • Moderierende
    • an der unmittelbaren Organisation Beteiligte (z.B. Hilfskräfte)

Eine Übernahme der Kosten für Teilnehmende ist ausgeschlossen.

  1. Die Stiftung bewilligt Verpflegungskosten bei geschlossenen Tagungen (Workshopcharakter) für

    • Referierende
    • Moderierende
    • an der unmittelbaren Organisation Beteiligte (z.B. Hilfskräfte)
    • Teilnehmende, sofern diese gezielt eingeladen werden, um das Tagungsziel zu verwirklichen (z.B. Studierende, Diskutanten u. ä..)

Die Stiftung kann verlangen, dass Teilnehmende einen Eigenbeitrag leisten.

  1. Die Zuschüsse zu den Verpflegungskosten werden wie folgt festgelegt:

    • Bei einer Mahlzeit: max. 15 Euro pro Person und Tag
    • Bei zwei Mahlzeiten: max. 25 Euro pro Person und Tag
    • Konferenzgetränke: max.   5 Euro pro Person und Tag

Beschlossen durch den Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung am 11. September 2003.