Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung
(Beschlossen durch den Stiftungsrat am 11. März 2004)
Der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung
legt im Folgenden die „Rahmenbedingungen für die Förderung
von Forschungsprojekten“ fest, die sowohl bei der Antragstellung
als auch im Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden sollen.
Sie bilden zugleich auch eine Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung
von Fördermitteln durch die Stiftungsorgane.
Die Stiftung behält sich vor, die Rahmenbedingungen nach Evaluierungen
ihrer Fördertätigkeit zu überarbeiten.
1. Grundlagen für die inhaltliche Ausrichtung
a) Empfehlungen der Struktur- und Findungskommission „Umgang mit
friedensgefährdenden Konflikten“
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung wird dem genannten Leitthema in einer
ersten Förderphase Priorität beimessen. Dieses Leitthema umfasst
drei Förderschwerpunkte:
- Dynamik friedensgefährdender Konflikte
- Einmischung Dritter in gefährliche Konflikte
- Institutionen und Strategien der Zivilisierung gefährlicher Konflikte
b) Die Stiftung fördert darüber hinaus Vorhaben, insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
- Europäische Friedensordnung
- Frieden und Ökonomie
- Demokratie und Frieden
- Frieden und Ökologie
- Gewaltprävention und Friedenskonsolidierung
- Frieden und Völkerrecht
- Abrüstung und Rüstungskontrolle
- Friedenspädagogik
Genderspezifische Fragen sowie Aspekte der Aktionsforschung sollten in allen Themenbereichen eine angemessene Berücksichtigung finden.
2. Begrenzung des Antragsvolumens
- Die maximale Laufzeit für ein beantragtes Forschungsvorhaben beträgt zwei Jahre.
- Das finanzielle Volumen wird auf 175.000 EURO begrenzt.
3. Förderungsgegenstand
- Personal-, Sach- und Reisemittel für Forschungsvorhaben
- Mittel zur Vorbereitung und Durchführung wissenschaftlicher Konferenzen und Forschungskolloquien
- Zuschüsse für Druckkosten und Übersetzungsmittel
- Beihilfen für Forschungsaufenthalte ausländischer Gastwissenschaftler
4. Prüfkriterien
Anträge auf Projektförderung an die DSF sollten folgenden Kriterien bzw. Fragen genügen:
- Wissenschaftliche Qualität: Was sind Forschungsstand, Forschungsplan, Forschungsmethodik?
- Originalität: Gibt es Vergleichbares? Sind neue Ergebnisse/Erkenntnisse zu erwarten?
- Normativer Anspruch: Warum wird der Antrag an eine Einrichtung der Friedensforschungsförderung gerichtet?
- Adressaten/Transfer der Forschungsergebnisse: Wer wird mit den Ergebnissen des Vorhabens angesprochen? Wissenschaft? Politik? Wirtschaft? Streitkräfte? NGOs? Öffentlichkeit? Sonstige? Wie soll der Transfer gestaltet werden?
Bei der Bewertung der Anträge sind Aspekte, die existierende strukturelle
Defizite der Friedensforschung aufgreifen und bearbeiten, besonders zu berücksichtigen:
- Beteiligung und Förderung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n
- Zusammenarbeit von Hochschulen und außerhochschulischen Instituten
- Internationale, insbesondere europäische wissenschaftliche Zusammenarbeit
- Stärkung der Friedensforschung in Ländern und Regionen, in denen die Friedensforschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterrepräsentiert ist
- Transfer von Forschungsergebnissen in Öffentlichkeit und politische Praxis
- Unterrepräsentation von Frauen
5. Antragsverfahren
Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle der DSF zu senden. Zusätzlich ist eine elektronische Fassung erforderlich.
Jeder Antrag wird von zwei Gutachter/innen begutachtet. Sie werden auf Vorschlag des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin vom Geschäftsführenden Vorstand bestellt. Als Gutachter/innen stehen insbesondere die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates zur Verfügung.
Bei Anträgen bis zu 20.000 Euro wird nur ein Gutachten vergeben.
Die Antragstellenden erhalten unmittelbar nach der Entscheidung einen entsprechenden Bescheid.
6. Anträge von Mitgliedern des Stiftungsrates
Eigenanträge aus der Reihe der Stiftungsratsmitglieder werden zusätzlich zu den beiden Fachgutachten von einem Gutachter/einer Gutachterin der DFG nach den Kriterien der DSF begutachtet.
7. Wiedereinreichung von Anträgen
Die Stiftung ist um eine kooperative Förderpraxis bemüht. Antragsstellende erhalten die Möglichkeit, abgelehnte Anträge in Kenntnis der Gutachten zu überarbeiten und neu einzureichen. Die Geschäftsstelle der DSF steht für entsprechende Beratungen zur Verfügung, insbesondere bei formalen oder strukturell-organisatorischen Mängeln eines Antrags.
8. Evaluation
Die DSF evaluiert die Forschungsförderung in regelmäßigen Abständen. Die Projektträger/innen verpflichten sich mit der Inanspruchnahme der Projektmittel, die für die Evaluation notwendigen Daten der DSF auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
9. Antragstermine
Es werden zwei Antragstermine pro Jahr festgelegt: 1. Juni und 1. Dezember.
Kleinanträge, über die der Geschäftsführende Vorstand im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets entscheidet, sind nicht an feste Termine gebunden.
Osnabrück, im März 2004
(geändert durch Stiftungsratsbeschluss vom 27.11.2008)

