Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung

(Beschlossen durch den Stiftungsrat am 11. März 2004)

Der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung legt im Folgenden die „Rahmenbedingungen für die Förderung von Forschungsprojekten“ fest, die sowohl bei der Antragstellung als auch im Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden sollen. Sie bilden zugleich auch eine Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung von Fördermitteln durch die Stiftungsorgane.
Die Stiftung behält sich vor, die Rahmenbedingungen nach Evaluierungen ihrer Fördertätigkeit zu überarbeiten.

1. Grundlagen für die inhaltliche Ausrichtung

a) Empfehlungen der Struktur- und Findungskommission „Umgang mit friedensgefährdenden Konflikten“
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung wird dem genannten Leitthema in einer ersten Förderphase Priorität beimessen. Dieses Leitthema umfasst drei Förderschwerpunkte:

b) Die Stiftung fördert darüber hinaus Vorhaben, insbesondere zu folgenden Themenbereichen:

Genderspezifische Fragen sowie Aspekte der Aktionsforschung sollten in allen Themenbereichen eine angemessene Berücksichtigung finden.

2. Begrenzung des Antragsvolumens

3. Förderungsgegenstand 

4. Prüfkriterien

Anträge auf Projektförderung an die DSF sollten folgenden Kriterien bzw. Fragen genügen:  

           
Bei der Bewertung der Anträge sind Aspekte, die existierende strukturelle Defizite der Friedensforschung aufgreifen und bearbeiten, besonders zu berücksichtigen:

5. Antragsverfahren

Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle der DSF zu senden. Zusätzlich ist eine elektronische Fassung erforderlich.

Jeder Antrag wird von zwei Gutachter/innen begutachtet. Sie werden auf Vorschlag des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin vom Geschäftsführenden Vorstand bestellt. Als Gutachter/innen stehen insbesondere die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates zur Verfügung.

Bei Anträgen bis zu 20.000 Euro wird nur ein Gutachten vergeben.

Die Antragstellenden erhalten unmittelbar nach der Entscheidung einen entsprechenden Bescheid.

6. Anträge von Mitgliedern des Stiftungsrates

Eigenanträge aus der Reihe der Stiftungsratsmitglieder werden zusätzlich zu den beiden Fachgutachten von einem Gutachter/einer Gutachterin der DFG nach den Kriterien der DSF begutachtet.

7. Wiedereinreichung von Anträgen

Die Stiftung ist um eine kooperative Förderpraxis bemüht. Antragsstellende erhalten die Möglichkeit, abgelehnte Anträge in Kenntnis der Gutachten zu überarbeiten und neu einzureichen. Die Geschäfts­stelle der DSF steht für entsprechende Beratungen zur Verfügung, insbesondere bei formalen oder strukturell-organisatorischen Mängeln eines Antrags.

8. Evaluation

Die DSF evaluiert die Forschungsförderung in regelmäßigen Abständen. Die Projektträger/innen verpflichten sich mit der Inanspruch­nahme der Projektmittel, die für die Evaluation notwendigen Daten der DSF auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

9. Antragstermine

Es werden zwei Antragstermine pro Jahr festgelegt: 1. Juni und 1. Dezember.

Kleinanträge, über die der Geschäftsführende Vorstand im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets entscheidet, sind nicht an feste Termine gebunden.

Osnabrück, im März 2004
(geändert durch Stiftungsratsbeschluss vom 27.11.2008)