Förderung von Fachzeitschriften

Leitfaden zur Antragstellung

Dieser Leitfaden „Förderung von Fachzeitschriften“ soll als Hilfe bei der Antragstellung dienen. Er fasst die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen der DSF zusammen, die bei der Einreichung eines Antrags zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; evtl. notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung geklärt werden.

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für Anträge auf Förderung von Fachzeitschriften. Der DSF können auch Anträge auf Forschungsprojektförderung, Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie auf Druckbeihilfen vorgelegt werden. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.

Zweck der Förderung

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung hat unter anderem die Aufgabe, wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedensforschung zu initiieren und zu fördern. Hierzu kann die Stiftung thematische Förderschwerpunkte für Projektanträge einrichten. Diese werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.
Eine wichtige Bedeutung wird der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beigemessen. Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit gehört zu den grundsätzlichen Stiftungsaufgaben.
Wissenschaftliche Vorhaben, die strukturelle Defizite der Friedensforschung aufgreifen und bearbeiten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln eine besondere Berücksichtigung. Hierzu zählen die Unterrepräsentation von Frauen, die Beteiligung von Nachwuchsforschern und -forscherinnen, der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen und die Unterrepräsentation der Friedensforschung in den neuen Bundesländern.

Allgemeine Bedingungen und Förderziele

Auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Stiftungsrat der DSF vom 24. November 2005 eröffnet die Stiftung die Möglichkeit, auch Anträge auf Förderung von Fachzeitschriften einzureichen. Mit diesem zusätzlichen Angebot will die Stiftung einen Beitrag sowohl zur nachhaltigen Strukturförderung als auch zur Herausbildung einer Fachkultur im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung leisten, weil Fachzeitschriften

Anträge auf Förderung von Fachzeitschriften können von den Herausgeber/innen einer Fachzeitschrift oder von wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen gestellt werden, die die Trägerschaft einer Fachzeitschrift innehaben. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und nicht an feste Termine gebunden. Es wird aber empfohlen, den Einreichungstermin frühzeitig mit der Geschäftsstelle in Osnabrück abzusprechen.

Anträge auf Förderung von Fachzeitschriften unterliegen grundsätzlich der Fachbegutachtung. Nach einer Vorprüfung durch die Geschäftsstelle werden in der Regel ein bis zwei Gutachten eingeholt. Die Stiftung wie auch die Gutachter und Gutachterinnen behandeln die Anträge mit Vertraulichkeit. Im Anschluss an das Begutachtungsverfahren entscheidet der Stiftungsrat der DSF über die Vergabe der Fördermittel.

Sachbeihilfen werden in Form von Personal-, Reise- und Sachkosten geleistet. Es besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung für eine erste Beurteilung des geplanten Vorhabens vorzulegen.

Förderoptionen

Bei der Unterstützung von Fachzeitschriften eröffnet die Stiftung zwei unterschiedliche Förderoptionen:

  1. Die strukturbildende Förderung von Fachzeitschriften der Friedens- und Konfliktforschung, z. B. über eine  Anschub- oder Umstellungsfinanzierung, die für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird, um neue inhaltliche und organisatorische Konzepte mit dem Ziel zu verwirklichen, die wirtschaftliche Basis oder die wissenschaftliche Qualität zu verbessern oder das Anbot für die Rezipienten zu erweitern. Darüber hinaus ist die Stiftung offen für die Unterstützung elektronischer Fachzeitschriften im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung.
  2. Die Förderung einzelner Ausgaben (Themenhefte), die sich schwerpunktmäßig mit einer innovativen Forschungsthematik der nationalen oder internationalen Friedens- und Konfliktforschung befassen.

Die Förderung kann sich bei dieser Option auch auf wissenschaftliche Zeitschriften erstrecken, die nicht zum engeren Kreis der Fachorgane der Friedens- und Konfliktforschung zählen, die aber in einzelnen Ausgaben einen originellen wissenschaftlichen Forschungs- und/oder Diskussionsbeitrag zu wichtigen Themengebieten der Friedens- und Konfliktforschung leisten.

Förderkriterien

Bei der Entscheidung über die Förderung von Fachzeitschriften zieht die Stiftung Kriterien heran, die sich einerseits an der Bedeutung der jeweiligen Organe für die Friedens- und Konfliktforschung und andererseits an Qualität sichernden Standards orientieren. Folgende Kriterien werden für die Bewertung eines Antrags herangezogen:

Wissenschaftliche Originalität und Qualität der Beiträge

Wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie etablierte Instrumente der Qualitätssicherung zählen zu den Grundanforderungen für eine erfolgreiche Antragstellung.

Fördermodalitäten

In Ergänzung zu den Bewertungskriterien hat die Stiftung eine Reihe von Fördermodalitäten festgelegt, die bei der Antragstellung zu beachten sind:

Antragstellung

Ein Antrag auf Förderung einer Fachzeitschrift muss der Stiftung wie auch den Gutachtern und Gutachterinnen eine verständliche und ausreichende Grundlage zur Beurteilung des Vorhabens vermitteln. Hierfür schlägt die DSF folgende Gliederung vor:

Zusammenfassung des Vorhabens (1 Seite)

Allgemeine Angaben

Ausführliche Darstellung der Zeitschrift und des beantragten Vorhabens

Der Projektantrag sollte einen Umfang von ca. 10-15 Seiten nicht überschreiten. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Stiftung in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich in einer elektronischen Fassung einzureichen.

Bewilligung

Im Fall der Bewilligung eines Antrags auf Zeitschriftenförderung durch den Stiftungsrat der DSF erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel sowie Hinweise auf die weiteren Verfahrensbestimmungen der Projektförderung. Siehe hierzu auch die Bewilligungsbestimmungen für Forschungsprojektanträge.
Die Stiftung behält sich im Fall einer positiven Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln vor, eine endgültige Bewilligung erst auszustellen, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde oder eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgt ist. Die Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.
Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragsteller/Antragstellerinnen einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, Anträge auf Zeitschriftenförderung nach einer empfohlenen Überarbeitung als Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.

Osnabrück, im Januar 2006