Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen

Leitfaden zur Antragstellung

Dieser Leitfaden „Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen“ soll als Hilfe bei der Antragstellung dienen. Er fasst die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen der DSF zusammen, die bei der Einreichung eines Antrags zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; evtl. notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung vereinbart werden.

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Form von Konferenzen, Tagungen, Workshops und Forschungskolloquien. Der DSF können auch Anträge auf Forschungsprojektförderung sowie auf Druck- und Übersetzungsbeihilfen vorgelegt werden. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.

Zweck der Förderung

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung hat unter anderem die Aufgabe, wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedensforschung zu initiieren und zu fördern. Hierzu kann die Stiftung thematische Förderschwerpunkte für Projektanträge einrichten. Diese werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.
Eine wichtige Bedeutung wird der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beigemessen. Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit gehört zu den grundsätzlichen Stiftungsaufgaben.
Wissenschaftliche Vorhaben, die strukturelle Defizite der Friedensforschung aufgreifen und bearbeiten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln eine besondere Berücksichtigung. Hierzu zählen die Unterrepräsentation von Frauen, die Beteiligung von Nachwuchsforschern und -forscherinnen, der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen und die Unterrepräsentation der Friedensforschung in den neuen Bundesländern.

Allgemeine Bedingungen

Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen können in der Regel von Hochschulen, gemeinnützigen Forschungsstätten sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen gestellt werden. Projektanträge werden nach einer Vorprüfung durch die Geschäftsstelle in der Regel durch ein bis zwei Gutachten beurteilt. Die Stiftung wie auch die Gutachter und Gutachterinnen behandeln die Anträge mit Vertraulichkeit. Im Anschluss an das Begutachtungsverfahren entscheidet der Stiftungsrat oder der Geschäftsführende Vorstand der DSF über die Vergabe der Fördermittel. Kleine Förderungsanträge in Höhe von bis zu EURO 20.000 kann der Geschäftsführende Vorstand in einem bestimmten Umfang selbst bewilligen. Sachbeihilfen werden in Form von Personal-, Reise- und Sachkosten geleistet. Es besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung für eine erste Beurteilung des geplanten Vorhabens vorzulegen.

Im Rahmen der Kleinprojektförderung der DSF können Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen mit einem maximalen Antragsvolumen von 20.000 Euro gestellt werden. Die Antragstellung ist nicht an feste Termine gebunden. Anträge auf Tagungsförderung sind künftig jedoch mindestens sechs Monate vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung in einer begutachtungsfähigen Fassung bei der Geschäftsstelle in Osnabrück einzureichen.

Exkursionen und Bildungsreisen sind von der Förderung ausgenommen.

Antragstellung

Ein Antrag auf Förderung einer wissenschaftlichen Veranstaltung muss der Stiftung wie auch den Gutachtern und Gutachterinnen eine verständliche und ausreichende Grundlage zur Beurteilung des Vorhabens verschaffen. Hierfür schlägt die DSF folgende Gliederung vor:

Zusammenfassung des Vorhabens (1-2 Seiten)
(Bitte getrennt beifügen)

Allgemeine Angaben

Ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens

Die Darstellung der wissenschaftlichen Veranstaltung sollte einen Umfang von ca. 10 Seiten nicht überschreiten. Der Antrag muss der Stiftung in dreifacher Ausfertigung und als elektronische Fassung eingereicht werden

Sachbeihilfen

Die DSF übernimmt Personal-, Reise- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Veranstaltung stehen. Eine sparsame und sachgemäße Verwendung der Mittel wird vorausgesetzt. Es wird darum gebeten, den Kostenplan nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln und zu begründen. Pauschalbeträge können nicht berücksichtigt werden. Beantragte Sachkosten, die zur Grundausstattung einer Forschungseinrichtung zählen, bedürfen einer besonderen Begründung.

Bei der Erstellung des Kostenplans sollten folgende Hinweise Beachtung finden:

Zur Vorbereitung und Durchführung der wissenschaftlichen Veranstaltung können Personalmittel beantragt werden. Die Begründung sollte Angaben zur Dauer und zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung (BAT, Werkvertrag, Hilfskräfte) und zu den Aufgabenbereichen einschließen.

Für die Dauer des Projektes übernimmt der Antragsteller/die Antragstellerin die Arbeitgeberfunktion und ist somit für die ordnungsgemäße Abwicklung der Personalkosten verantwortlich.

Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der wissenschaftlichen Veranstaltung können Reisekosten beantragt werden. Die Auflistung über die im Voraus berechneten Reisekosten sollte Angaben über angemessene Fahrtkosten und zu erwartende Aufenthaltskosten enthalten. Sie dürfen die jeweils gültigen Sätze des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) nicht überschreiten.

Die DSF gewährt Zuschüsse zu den Kosten, die unmittelbar bei der Vorbereitung und Durchführung der wissenschaftlichen Veranstaltung entstehen und nicht als zumutbare Eigenleistung eingestuft werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Raummieten, Bürobedarf, Tagungsunterlagen etc.

Druckkostenzuschüsse für die Veröffentlichung von Tagungsbänden können nur getrennt bei der DSF beantragt werden. Nähere Hinweise gibt der Leitfaden für Druckbeihilfen.

Bewilligung

Im Fall einer Bewilligung des Antrages durch den Stiftungsrat der DSF erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel sowie Hinweise auf die weiteren Verfahrensbestimmungen für die Förderung der wissenschaftlichen Veranstaltung. Siehe hierzu die Bewilligungsbestimmungen für wissenschaftliche Veranstaltungen.

Die Stiftung behält sich im Fall einer positiven Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln vor, eine endgültige Bewilligung erst auszustellen, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde oder eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgt ist. Die Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.

Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragsteller und Antragstellerinnen einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, ein Vorhaben als überarbeiteten Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.