Druckbeihilfen für wissenschaftliche Veröffentlichungen

Leitfaden zur Antragstellung

Dieser Leitfaden für Druckbeihilfen soll als Hilfestellung bei der Antragstellung dienen. Er fasst die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen zusammen, die für die Einreichung eines Antrags bei der DSF zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; eventuell notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung geklärt werden.

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für Gesuche auf Druckbeihilfen. Der DSF können auch Anträge zur Forschungsprojektförderung sowie zur Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.) und von Vernetzungs-/Transferprojekten vorgelegt werden. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.

Zweck der Förderung und Förderkriterien

Als Einrichtung der Forschungsförderung unterstützt die Deutsche Stiftung Friedensforschung wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung Ihre Förderschwerpunkte sind in den „Leitlinien der Forschungsförderung“ erläutert. Projektanträge, die sich auf diese Schwerpunkte beziehen, werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.
Die maßgeblichen Förderkriterien der DSF hat der Stiftungsrat in den „Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung“ festgelegt. Bei der Bewertung der Projektanträge kommt der wissenschaftlichen Qualität und Originalität der Forschungsvorhaben eine zentrale Bedeutung zu. Ergänzende Kriterien sind z. B. die Einbindung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Überlegungen zur Praxisrelevanz der erwarteten Forschungsergebnisse.

Allgemeine Bedingungen

Druckbeihilfen sollen dazu beitragen, dass die Arbeitsergebnisse wissenschaftlicher Vorhaben zu wichtigen Themenstellungen der Friedens- und Konfliktforschung veröffentlicht werden können.

Die DSF gewährt in Ausnahmefällen auch Zuschüsse für Publikationsprojekte, die nicht im Rahmen der eigenen Forschungsprojektförderung entstanden sind, sofern diese einen besonders grundlegenden oder innovativen Beitrag für die Friedens- und Konfliktforschung leisten
Die Drucklegung von Dissertationen wird in der Regel nicht gefördert.
Die Förderung der Stiftung erstreckt sich auf einen Zuschuss zu den Herstellungskosten einer Publikation (Druck, Bindung, Einband). Je Druckseite wird ein Zuschuss in Höhe von zehn Euro berechnet. Bei fremdsprachlichen Sammelbänden kann auch die Kostenübernahme für ein muttersprachliches Lektorat für die Beiträge der nicht muttersprachlichen Autoren und Autorinnen beantragt werden.
Die Stiftung bewilligt keine Fördermittel für die redaktionelle Vorbereitung der Veröffentlichungen.

Anträge auf Druckbeihilfen können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Stiftung vorgelegt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung für eine erste Beurteilung des Vorhabens vorzulegen.

Die Autoren/innen oder Herausgeber/innen schließen mit dem Verlag einen Vertrag ab unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Beihilfen durch die Stiftung. Es wird davon ausgegangen, dass der Verlag bei der Erstauflage kein Honorar bezahlt. Anträge, die ausschließlich auf die Senkung des Ladenpreises abzielen, sind nicht möglich.

Antragstellung

Der Antrag sollte der Stiftung und einem/einer zu Rate gezogenen Gutachter/in ausreichende Informationen über den Inhalt und die mit der Drucklegung verbundenen Kosten geben. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

I. Antrag auf Förderung einer wissenschaftlichen Publikation

II. Anhänge zum Antrag

Die Projektdarstellung (ohne Anhänge) sollte einen Umfang von ca. 5 Seiten nicht überschreiten. Der Antrag ist der Stiftung in zweifacher Ausfertigung und als elektronische Fassung vorzulegen.

Die DSF behält sich vor, die endgültige Entscheidung über die Förderung einer Publikation erst nach Vorlage einer abgeschlossenen Fassung zu fällen. Des Weiteren wird im Fall einer positiven Entscheidung eine endgültige Bewilligung erst ausgestellt, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde oder eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgt ist. Die Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.

Bewilligung

Im Fall einer Bewilligung von Mitteln für das Publikationsvorhaben durch den Stiftungsrat der DSF erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel sowie Hinweise auf die weiteren Verfahrensbestimmungen für die Förderung von Publikationsvorhaben. Siehe hierzu die Bewilligungsbestimmungen für Druckbeihilfen.

Die finanzielle Abwicklung der Zuschüsse erfolgt unmittelbar zwischen dem Verlag oder dem Dienstleister und der Stiftung. Hierbei gilt die allgemeingültige Regelung der Finanzbehörden, dass Druckbeihilfen weder beim Bewilligungsempfänger noch beim Verlag der Mehrwertsteuer unterliegen.

Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragsteller und Antragstellerinnen einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, ein Vorhaben als überarbeiteten Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.

Osnabrück, im März 2011