Druckbeihilfen (Übersetzungsbeihilfen) für wissenschaftliche Veröffentlichungen

Leitfaden zur Antragstellung

Dieser Leitfaden für Druckbeihilfen soll als Hilfestellung bei der Antragstellung dienen. Er faßt die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen zusammen, die bei der Einreichung eines Antrags bei der DSF zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; evtl. notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung vereinbart werden.

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für Gesuche auf Druck- und Übersetzungsbeihilfen. Der DSF können auch Anträge zur Forschungsprojektförderung und zur Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.) vorgelegt werden. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.

Zweck der Förderung

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung verfolgt unter anderem das Ziel, wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedensforschung zu initiieren und zu fördern. Hierzu kann die Stiftung thematische Förderschwerpunkte für Projektanträge einrichten. Diese werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.
Eine wichtige Bedeutung wird der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beigemessen. Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit gehört zu den grundsätzlichen Stiftungsaufgaben.
Wissenschaftliche Vorhaben, die strukturelle Defizite der Friedensforschung aufgreifen und bearbeiten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln eine besondere Berücksichtigung. Hierzu zählen die Unterrepräsentation von Frauen, die Beteiligung von Nachwuchsforschern und Nachwuchsforscherinnen, der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen und die Unterrepräsentation der Friedensforschung in den neuen Bundesländern.

Allgemeine Bedingungen

Druckbeihilfen sollen dazu beitragen, dass die Arbeitsergebnisse wissenschaftlicher Vorhaben veröffentlicht werden können. Die DSF gewährt Zuschüsse auch für Publikationsprojekte, die nicht im Rahmen der eigenen Forschungsprojektförderung entstanden sind. Hierzu zählen in besonderen Fällen auch Übersetzungsbeihilfen. Anträge auf Druck- und Übersetzungsbeihilfen können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Stiftung vorgelegt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung für eine erste Beurteilung des Vorhabens vorzulegen.

Die finanzielle Abwicklung der Zuschüsse erfolgt unmittelbar zwischen dem Verlag und der Stiftung. Hierbei gilt die allgemeingültige Regelung der Finanzbehörden, dass Druckbeihilfen weder beim Bewilligungsempfänger noch beim Verlag der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Autoren/innen oder Herausgeber/innen schließen mit dem Verlag einen Vertrag ab unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Beihilfen durch die Stiftung. Es wird davon ausgegangen, dass der Verlag bei der Erstauflage kein Honorar bezahlt. Anträge, die ausschließlich auf die Senkung des Ladenpreises abzielen, sind nicht möglich.

Antragstellung

Der Antrag sollte der Stiftung und einem/einer zu Rate gezogenen Gutachter/in ausreichende Informationen über den Inhalt und die mit der Drucklegung verbundenen Kosten geben. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

Bewilligung

Im Fall einer Bewilligung von Mitteln für das Publikationsvorhaben durch den Stiftungsrat der DSF erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel sowie Hinweise auf die weiteren Verfahrensbestimmungen für die Förderung von Publikationsvorhaben. Siehe hierzu die Bewilligungsbestimmungen für Druckbeihilfen.
Die Stiftung behält sich im Fall einer positiven Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln vor, eine endgültige Bewilligung erst auszustellen, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde oder eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgt ist. Die Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.
Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragsteller und Antragstellerinnen einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, ein Vorhaben als überarbeiteten Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.