Druckbeihilfen (Übersetzungsbeihilfen) für wissenschaftliche Veröffentlichungen
Leitfaden zur Antragstellung
Dieser Leitfaden für Druckbeihilfen soll als Hilfestellung bei der Antragstellung dienen. Er faßt die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen zusammen, die bei der Einreichung eines Antrags bei der DSF zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; evtl. notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung vereinbart werden.
Die nachstehenden Hinweise gelten nur für Gesuche auf Druck- und Übersetzungsbeihilfen. Der DSF können auch Anträge zur Forschungsprojektförderung und zur Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.) vorgelegt werden. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.
Zweck der Förderung
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung verfolgt unter anderem das Ziel,
wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedensforschung zu initiieren
und zu fördern. Hierzu kann die Stiftung thematische Förderschwerpunkte
für Projektanträge einrichten. Diese werden bevorzugt, aber
nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.
Eine wichtige Bedeutung wird der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
beigemessen. Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit gehört
zu den grundsätzlichen Stiftungsaufgaben.
Wissenschaftliche Vorhaben, die strukturelle Defizite der Friedensforschung
aufgreifen und bearbeiten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln eine
besondere Berücksichtigung. Hierzu zählen die Unterrepräsentation
von Frauen, die Beteiligung von Nachwuchsforschern und Nachwuchsforscherinnen,
der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, die Zusammenarbeit zwischen
Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen und die Unterrepräsentation
der Friedensforschung in den neuen Bundesländern.
Allgemeine Bedingungen
Druckbeihilfen sollen dazu beitragen, dass die Arbeitsergebnisse wissenschaftlicher Vorhaben veröffentlicht werden können. Die DSF gewährt Zuschüsse auch für Publikationsprojekte, die nicht im Rahmen der eigenen Forschungsprojektförderung entstanden sind. Hierzu zählen in besonderen Fällen auch Übersetzungsbeihilfen. Anträge auf Druck- und Übersetzungsbeihilfen können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Stiftung vorgelegt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung für eine erste Beurteilung des Vorhabens vorzulegen.
Die finanzielle Abwicklung der Zuschüsse erfolgt unmittelbar zwischen dem Verlag und der Stiftung. Hierbei gilt die allgemeingültige Regelung der Finanzbehörden, dass Druckbeihilfen weder beim Bewilligungsempfänger noch beim Verlag der Mehrwertsteuer unterliegen.
Die Autoren/innen oder Herausgeber/innen schließen mit dem Verlag einen Vertrag ab unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Beihilfen durch die Stiftung. Es wird davon ausgegangen, dass der Verlag bei der Erstauflage kein Honorar bezahlt. Anträge, die ausschließlich auf die Senkung des Ladenpreises abzielen, sind nicht möglich.
Antragstellung
Der Antrag sollte der Stiftung und einem/einer zu Rate gezogenen Gutachter/in ausreichende Informationen über den Inhalt und die mit der Drucklegung verbundenen Kosten geben. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Angaben zur Person und wissenschaftlichen Arbeit des Antragstellers/der Antragstellerin
- Name oder Bezeichnung der wissenschaftlichen Einrichtung
- Titel des Werkes
- Eine Kopie der abgeschlossenen Fassung des Werkes oder ein Inhaltsverzeichnis mit einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts und der wissenschaftlichen Bedeutung des Vorhabens. Die DSF behält sich vor, die endgültige Entscheidung über die Förderung einer Publikation erst nach Vorlage einer abgeschlossenen Fassung zu fällen.
- Erklärung, wo Beihilfeanträge zum Projekt gestellt wurden und welches Ergebnis vorliegt.
- Vorberechnung des Verlages über die Herstellungskosten und die beantragte Beihilfe (siehe Formblatt in der Anlage)
- Drei Ausfertigungen des Antrags und zusätzlich eine elektronische Fassung
Bewilligung
Im Fall einer Bewilligung von Mitteln für das Publikationsvorhaben
durch den Stiftungsrat der DSF erhält der Antragsteller/die Antragstellerin
eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten
Mittel sowie Hinweise auf die weiteren Verfahrensbestimmungen für
die Förderung von Publikationsvorhaben. Siehe hierzu die Bewilligungsbestimmungen
für Druckbeihilfen.
Die Stiftung behält sich im Fall einer positiven Entscheidung über
die Vergabe von Fördermitteln vor, eine endgültige Bewilligung erst
auszustellen, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt wurde oder eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgt ist. Die
Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.
Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragsteller und Antragstellerinnen
einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit,
ein Vorhaben als überarbeiteten Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.
