Forschungsprojektförderung

Leitfaden zur Antragstellung

Dieser Leitfaden für Sachbeihilfen soll als Hilfestellung bei der Antragstellung dienen. Er fasst die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen zusammen, die bei der Einreichung eines Projektantrags bei der DSF zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; evtl. notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung vereinbart werden.

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für die Forschungsprojektförderung. Der DSF können auch Anträge zur Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.) und zur Gewährung von Druck- und Übersetzungsbeihilfen vorlegt werden. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.

Zweck der Förderung

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung hat unter anderem die Aufgabe, wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedensforschung zu initiieren und zu fördern. Hierzu kann die Stiftung thematische Förderschwerpunkte für Projektanträge einrichten. Diese werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt. Die maßgeblichen Förderkriterien der DSF hat der Stiftungsrat in den „Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung“ festgehalten.
Eine wichtige Bedeutung wird der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beigemessen. Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit gehört zu den grundsätzlichen Stiftungsaufgaben.
Wissenschaftliche Vorhaben, die strukturelle Defizite der Friedensforschung aufgreifen und bearbeiten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln eine besondere Berücksichtigung. Hierzu zählen die Unterrepräsentation von Frauen, die Beteiligung von Nachwuchsforschern und -forscherinnen, der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen und die Unterrepräsentation der Friedensforschung in den neuen Bundesländern.

Allgemeine Bedingungen

Anträge auf Forschungsprojektförderung können in der Regel von Hochschulen, gemeinnützigen Forschungsstätten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen gestellt werden, die wissenschaftliche Vorhaben auf dem Gebiet der Friedensforschung durchführen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller/die Antragstellerin eine Promotion abgeschlossen hat.

Projektanträge werden nach einer Vorprüfung der Geschäftsstelle in der Regel durch zwei Gutachten beurteilt. Die Stiftung wie auch die Gutachter und Gutachterinnen behandeln die Anträge mit Vertraulichkeit. Im Anschluss an das Begutachtungsverfahren entscheidet der Stiftungsrat der DSF über die Vergabe der Fördermittel. Kleinprojekte in Höhe von bis zu EURO 20.000 kann der Geschäftsführende Vorstand in einem bestimmten Umfang selbst bewilligen. Sachbeihilfen werden in Form von Personal-, Reise- und Sachkosten geleistet, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben stehen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung für die erste Beurteilung eines Vorhabens vorzulegen.

Die Förderung ist auf die Dauer von zwei Jahren begrenzt. Für diesen Zeitraum können Mittel in Höhe von maximal EURO 175.000 beantragt werden.

Einreichungstermine für Projektanträge bei der DSF sind der 01. Juni und der 01. Dezember.

Die Forschungsprojektförderung der DSF kann keine Anträge berücksichtigen, die ausschließlich ein Dissertations- oder Habilitationsvorhaben verfolgen. (Siehe hierzu die DSF-Programme zur Nachwuchsförderung.)

Antragstellung

Ein Antrag auf Forschungsprojektförderung muss der Stiftung wie auch den Gutachtern und Gutachterinnen eine verständliche und ausreichende Grundlage zur Beurteilung des Vorhabens vermitteln. Hierfür schlägt die DSF folgende Gliederung vor:

Zusammenfassung des Vorhabens (1-2 Seiten)
(Bitte getrennt beifügen)

Allgemeine Angaben

Ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens

Die Projektdarstellung sollte einen Umfang von ca. 20 Seiten nicht überschreiten. Der Antrag muss der Stiftung in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich als elektronische Fassung eingereicht werden.

Sachbeihilfen

Die DSF gewährt Beihilfen für Personal-, Reise- und Sachkosten. Eine sparsame und sachgemäße Verwendung der Mittel wird vorausgesetzt. Es wird darum gebeten, den Kostenplan nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln und zu begründen. Pauschalbeträge können nicht berücksichtigt werden. Beantragte Sachkosten, die zur Grundausstattung einer Forschungseinrichtung zählen, bedürfen einer besonderen Begründung.

Bei der Erstellung des Kostenplans sollten folgende Hinweise Beachtung finden:

Die Bemessung der Personalkosten orientiert sich in der Regel an den in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen geltenden Sätzen des BAT. Projektmitarbeiter und –mitarbeiterinnen ohne abgeschlossene Promotion können in der Regel nur eine halbe BAT II a-Stelle beantragen.

Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden nach den Richtsätzen der jeweiligen Hochschule bezahlt. Im Antrag sollte die gewünschte Dauer der Beschäftigung und die monatliche Stundenzahl angegeben werden.

Mittel für Werkverträge an Dritte können ebenfalls beantragt werden, sofern sie für das Vorhaben notwendig sind und eine Vergabe zweckmäßig ist.

Für die Dauer des Projektes übernimmt der Antragsteller/die Antragstellerin die Arbeitgeberfunktion und ist somit für die ordnungsgemäße Abwicklung der Personalkosten verantwortlich. Die DSF geht davon aus, dass die Verwaltungsstellen der Hochschulen und Forschungsstätten an der Verwaltung der Mittel beteiligt werden.

Sachbeihilfen für Reisen können beantragt werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben stehen. Es wird empfohlen, eine Begründung für die jeweiligen Reisen beizufügen.

Die Auflistung über die vorgesehenen Reisekosten sollte Angaben über angemessene Fahrtkosten und zu erwartende Aufenthaltskosten enthalten. Sie dürfen die jeweils gültigen Sätze des Bundesreisekostengesetzes nicht überschreiten.
Exkursionen und Bildungsreisen sind von der Förderung ausgenommen.

Die DSF gewährt Zuschüsse für Arbeitsmittel, die in einem begründeten Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben stehen und für dessen Erfolg unabdingbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel:

Außerdem können Mittel für Workshops, Tagungen bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Mittel für Publikationen müssen gesondert beantragt werden. Siehe hierzu den Leitfaden zu Druckbeihilfen der DSF.

Bewilligung

Im Fall einer Bewilligung des Forschungsprojektantrages durch den Stiftungsrat der DSF erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel sowie Hinweise auf die weiteren Verfahrensbestimmungen der Projektförderung. Siehe hierzu auch die Bewilligungsbestimmungen für Forschungsprojektanträge.
Die Stiftung behält sich im Fall einer positiven Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln vor, eine endgültige Bewilligung erst auszustellen, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde oder eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgt ist. Die Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.
Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragstellenden einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, Anträge auf Projektförderung nach einer empfohlenen Überarbeitung als Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.