Forschungsprojektförderung

Leitfaden zur Antragstellung

Dieser Leitfaden für Sachbeihilfen soll als Hilfestellung bei der Antragstellung dienen. Er fasst die Rahmenbedingungen und formalen Anforderungen zusammen, die bei der Einreichung eines Projektantrags bei der DSF zu berücksichtigen sind. Die Hinweise gehen von einem Regelfall aus; eventuell notwendige Abweichungen können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung geklärt werden.

Die nachstehenden Hinweise gelten ausschließlich für die Forschungsprojektförderung. Die DSF fördert zudem wissenschaftliche Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.) und Vernetzungs-/Transferprojekte sowie die Drucklegung wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Hierfür stehen gesonderte Leitfäden zur Verfügung.

Zweck der Förderung und Förderkriterien

Als Einrichtung der Forschungsförderung unterstützt die Deutsche Stiftung Friedensforschung wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung. Ihre Förderschwerpunkte sind in den „Leitlinien der Forschungsförderung“ erläutert. Projektanträge, die sich auf diese Schwerpunkte beziehen, werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.
Die maßgeblichen Förderkriterien der DSF hat der Stiftungsrat in den „Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung“ festgelegt. Bei der Bewertung der Projektanträge kommt der wissenschaftlichen Qualität und Originalität der Forschungsvorhaben eine zentrale Bedeutung zu. Ergänzende Kriterien sind z. B. die Einbindung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Überlegungen zur Praxisrelevanz der erwarteten Forschungsergebnisse.

Allgemeine Bedingungen

Anträge auf Forschungsprojektförderung können in der Regel von Hochschulen, gemeinnützigen Forschungsstätten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen gestellt werden, die wissenschaftliche Vorhaben auf dem Gebiet der Friedens- und Konfliktforschung durchführen.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller/die Antragstellerin eine Promotion abgeschlossen hat.

Die Stiftung unterscheidet grundsätzlich zwischen größeren Forschungsvorhaben und so genannten Kleinprojekten, für die unterschiedliche Antragsmodalitäten Gültigkeit haben:

Projektanträge werden nach einer Vorprüfung durch die Geschäftsstelle in der Regel durch zwei externe Gutachten beurteilt. Die Stiftung bittet ihre Gutachter und Gutachterinnen um Aussagen zu folgenden Punkten:

Im Fall unterschiedlicher Empfehlungen durch die Erstgutachten wird eine dritte Stellungnahme eingeholt. Im Anschluss an das Begutachtungsverfahren entscheidet der Stiftungsrat der DSF über die Vergabe der Fördermittel.

Fördermittel werden in Form von Personal-, Reise- und Sachkosten zur Verfügung gestellt. Sie sind zweckgebunden. Die Aufwendungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben stehen.
Die Stiftung wie auch die Gutachter und Gutachterinnen behandeln die Anträge mit Vertraulichkeit.

Im Rahmen der Forschungsprojektförderung werden keine Anträge berücksichtigt, die ausschließlich ein Dissertations- oder Habilitationsvorhaben verfolgen.
Es besteht die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens für eine erste Einschätzung vorzulegen.

Antragstellung

Ein Antrag auf Forschungsprojektförderung muss der Stiftung wie auch den Gutachtern und Gutachterinnen eine verständliche und ausreichende Grundlage zur Beurteilung des Vorhabens vermitteln. Hierfür schlägt die DSF folgende Gliederungspunkte vor:

Zusammenfassung des Vorhabens (1-2 Seiten)
(Bitte getrennt beifügen)

Langfassung des Antrags

Allgemeine Angaben

Ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens

Anhänge

Die Projektdarstellung (ohne Anhänge) sollte einen Umfang von ca. 20 Seiten bei größeren Projekten und ca. 10 Seiten bei Kleinprojekten nicht überschreiten.
Der Antrag auf Projektförderung ist bei der Stiftung in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich als elektronische Fassung einzureichen.

Fördermittel

Die DSF bewilligt Fördermittel für Personal-, Reise- und Sachkosten. Eine sparsame und sachgemäße Verwendung der Mittel wird vorausgesetzt. Es wird darum gebeten, den Kostenplan nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln und zu begründen. Pauschalbeträge können nicht berücksichtigt werden. Beantragte Sachkosten, die zur Grundausstattung einer Forschungseinrichtung zählen (z. B. Computer etc.), bedürfen einer besonderen Begründung.
Die DSF geht davon aus, dass die Verwaltungsstellen der Hochschulen und Forschungsstätten an der Verwaltung der Mittel beteiligt werden.

Bei der Erstellung des Kostenplans sollten folgende Hinweise Beachtung finden:

Personalkosten

Die Stiftung bewilligt Fördermittel für folgende Personalaufwendung im Rahmen eines Forschungsvorhabens: Stellen für die Projektbearbeitung, studentische Assistenzkräfte, Werkverträge an Dritte.
Die Bemessung der Personalkosten orientiert sich in der Regel an den in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen geltenden Sätzen des TVL/TVöD. Für Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen ohne abgeschlossene Promotion können in der Regel nur eine TVL/TvöD 13-Stelle bis zu 65 Prozent einer Vollstelle beantragt werden.
Im Kostenplan sind die Beträge für das Arbeitgeberbrutto anzugeben(inklusive eines 3%igen Sicherheitsaufschlags).

Wissenschaftliche und studentische Assistenzkräfte werden nach den Richtsätzen der jeweiligen Hochschule bezahlt. Im Antrag sollte die gewünschte Dauer der Beschäftigung, die monatliche Stundenzahl und der Stundensatz (inkl. Lohnzusatzkosten) angegeben werden.

Mittel für Werkverträge an Dritte können ebenfalls beantragt werden, sofern sie für das Vorhaben notwendig sind und eine Vergabe zweckmäßig ist. Die Dotierung der Werkverträge unterliegt der Verhältnismäßigkeit in Relation zum Aufgabenprofil und dem Ort der Tätigkeit.

Für die Dauer des Projektes übernimmt der Antragsteller/die Antragstellerin die Arbeitgeberfunktion und ist somit für die ordnungsgemäße Abwicklung der Personalkosten verantwortlich.

Reisekosten

Die Stiftung bewilligt Fördermittel für Forschungsreisen und Feldforschungsaufenthalte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen. Es wird empfohlen, die Zweckmäßigkeit und Dauer der jeweiligen Reise im Antrag zu begründen.

Die Auflistung der vorgesehenen Reisekosten sollte Angaben über angemessene Fahrtkosten und zu erwartende Aufenthaltskosten enthalten. Sie dürfen die jeweils gültigen Sätze des Bundesreisekostengesetzes nicht überschreiten. Bei längeren Feldforschungsaufenthalten wird empfohlen, nach möglichst kostengünstigen Unterbringungsmöglichkeiten Ausschau zu halten.

Reisekosten für Tagungs- und Konferenzteilnahmen werden grundsätzlich nicht bewilligt. Eine Ausnahme gilt nur die im Rahmen des Projektes beschäftigten Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Sachkosten

Die DSF bewilligt ferner Zuschüsse für Arbeitsmittel, die in einem begründeten Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben stehen und deren Anschaffung für den Erfolg des Forschungsvorhabens unabdingbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel:

Außerdem können Mittel für Workshops und, Tagungen bei der Antragstellung berücksichtigt werden, sofern diese einen wesentlichen Bestandteil der Forschungsarbeiten darstellen. Im Antrag ist hierfür eine Begründung zu ergänzen. Die voraussichtlichen Kosten sind so weit wie möglich aufzuschlüsseln (keine Pauschalbeträge - bei den Bewirtungskosten sind die Sätze der DSF für die Tagungsförderung maßgeblich. Siehe hierzu den Anhang zum Leitfaden für wissenschaftliche Veranstaltungen).

Im Rahmen der Projektförderung stellt die Stiftung keine Mittel für die Veröffentlichung von Fachpublikationen zur Verfügung (z. B. Monographien, Sammelbände) Hierfür ist eine eine gesonderte Antragstellung möglich. Siehe hierzu den Leitfaden zu Druckkostenzuschüssen der DSF.
Zur Unterstützung von Transferaktivitäten können Aufwendungen für Policy Paper u. ä. in den Kostenplan aufgenommen werden.

Bewilligung

Im Fall einer Bewilligung des Forschungsprojektantrages durch den Stiftungsrat der DSF werden die Fördermittel an die jeweilige (inländische) Forschungseinrichtung bewilligt. Die Fördermittel müssen durch die Leitung der Einrichtung angenommen werden. Damit verbunden ist die Anerkennung der Bewilligungsbestimmungen der Stiftung. Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält ebenfalls eine Mitteilung über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel und verpflichtet sich die Bewilligungsbestimmungen der Stiftung anzuerkennen. Weitere Einzelheiten sind den  Bewilligungsbestimmungen für Forschungsprojektanträge zu entnehmen.
Die Stiftung behält sich im Fall einer positiven Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln vor, eine endgültige Bewilligung erst auszustellen, wenn zu Kritikpunkten in den Gutachten eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde oder die erforderliche Nachqualifizierung erfolgt ist. Die Stellungnahmen in den Gutachten werden in anonymisierter Form mitgeteilt.
Auch im Fall einer Ablehnung erhalten die Antragstellenden einen begründeten Bescheid. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, Anträge auf Projektförderung nach einer empfohlenen Überarbeitung als Neuantrag bei der Stiftung einzureichen.

Osnabrück, im März 2011