Druckbeihilfen (Übersetzungsbeihilfen) für wissenschaftliche Veröffentlichungen

Bewilligungsbestimmungen

Die DSF weist darauf hin, dass mit der Annahme der beantragten Fördermittel eine Verpflichtung verbunden ist, die Bewilligungsbestimmungen der DSF anzuerkennen. Die nachstehenden Hinweise können als Leitfaden für die Verwendung der Mittel und die anschließende Berichterstattung an die DSF benutzt werden. Alle in verantwortlicher Position Beteiligten sollten auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht werden. Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Geschäftsstelle der DSF gerne zur Verfügung.

1. Auszahlung der Fördermittel

Nach der Entscheidung des Stiftungsrates oder des Geschäftsführenden Vorstands der DSF wird ein Bewilligungsschreiben ausgestellt, das Auskunft über den Umfang der gewährten Beihilfen gibt und Angaben zu den näheren Bewilligungsbestimmungen macht.
Es werden in der Regel Zuschüsse zu den Publikationskosten gewährt. Eine Verpflichtung der DSF, die gesamten Kosten zu übernehmen, besteht nicht.
Grundlage für die Bemessung der Fördermittel sind die Angaben und Vorberechnungen des Verlages, die mit dem Formblatt „Zuschüsse zu Publikationen“ vorgelegt wurden. Der maximale Förderbeitrag pro Druckseite beträgt 10 Euro.

Die Druckkostenzuschüsse werden vom Bewilligungsempfänger beantragt, die finanzielle Abwicklung der Förderung erfolgt jedoch unmittelbar zwischen Verlag und Stiftung. Auch andere Kosten wie Übersetzungen werden ebenfalls direkt mit der Stiftung abgerechnet. Druckkostenbeihilfen werden erst ausbezahlt,

Die Bewilligung ist nicht an Haushalts- oder Kalenderjahre gebunden.
Teilzahlungen im voraus in Höhe von bis zu 50 Prozent der Beihilfe sind möglich.
Nicht in Anspruch genommene Mittel müssen unverzüglich an die Stiftung zurückgezahlt werden.

2. Verwendungsbestimmungen

Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, eine sachgemäße, sparsame und dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung der Mittel zu gewährleisten.
Er gibt der Stiftung auf Verlangen Auskunft über den Stand der Publikation und unterrichtet die Stiftung unaufgefordert über Ereignisse, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen.

Mit der Annahme des Bescheides stimmt der Bewilligungsempfänger nachstehenden Bedingungen zu:

3. Hinweis auf Förderung durch die DSF

Der Bewilligungsempfänger erklärt sich bereit, im Impressum der Publikation den Hinweis „Gefördert mit Mitteln der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF)“ zu ergänzen.

Wir bitten die Verlage um die Zusendung von Prospekten und Rezensionskopien sowie um ein Inhaltsverzeichnis und eine zusammenfassende Inhaltsangabe der Publikation, die auf der Website der Stiftung unter „Projektförderung“ veröffentlicht werden können.

4. Widerruf der Bewilligung

Die Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Bewilligungsbestimmungen nicht beachtet werden oder die Mittel nicht dem Bewilligungszweck entsprechend eingesetzt werden.

5. Schutzbestimmungen

Der Bewilligungsempfänger übernimmt die Verantwortung für die wissenschaftliche Publikation und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen.

Die DSF steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des beantragten Vorhabens entstehen.

Die Stiftung wird in keinem Fall Arbeitgeber der aus Fördermitteln Beschäftigten.