Druckbeihilfen (Übersetzungsbeihilfen) für wissenschaftliche Veröffentlichungen
BewilligungsbestimmungenDie DSF weist darauf hin, dass mit der Annahme der beantragten Fördermittel eine Verpflichtung verbunden ist, die Bewilligungsbestimmungen der DSF anzuerkennen. Die nachstehenden Hinweise können als Leitfaden für die Verwendung der Mittel und die anschließende Berichterstattung an die DSF benutzt werden. Alle in verantwortlicher Position Beteiligten sollten auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht werden. Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Geschäftsstelle der DSF gerne zur Verfügung.
1. Auszahlung der Fördermittel
Nach der Entscheidung des Stiftungsrates oder des Geschäftsführenden
Vorstands der DSF wird ein Bewilligungsschreiben ausgestellt, das Auskunft über
den Umfang der gewährten Beihilfen gibt und Angaben zu den näheren
Bewilligungsbestimmungen macht.
Es werden in der Regel Zuschüsse zu den Publikationskosten gewährt.
Eine Verpflichtung der DSF, die gesamten Kosten zu übernehmen, besteht
nicht.
Grundlage für die Bemessung der Fördermittel sind die Angaben und
Vorberechnungen des Verlages, die mit dem Formblatt „Zuschüsse zu
Publikationen“ vorgelegt wurden. Der maximale Förderbeitrag pro
Druckseite beträgt 10 Euro.
Die Druckkostenzuschüsse werden vom Bewilligungsempfänger beantragt, die finanzielle Abwicklung der Förderung erfolgt jedoch unmittelbar zwischen Verlag und Stiftung. Auch andere Kosten wie Übersetzungen werden ebenfalls direkt mit der Stiftung abgerechnet. Druckkostenbeihilfen werden erst ausbezahlt,
- wenn das Werk erschienen ist,
- die Freiexemplare bei der Stiftung eingetroffen sind
- und eine Abschlussrechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vorliegt und anerkannt ist.
Die Bewilligung ist nicht an Haushalts- oder Kalenderjahre gebunden.
Teilzahlungen im voraus in Höhe von bis zu 50 Prozent der Beihilfe sind
möglich.
Nicht in Anspruch genommene Mittel müssen unverzüglich an die Stiftung
zurückgezahlt werden.
2. Verwendungsbestimmungen
Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, eine sachgemäße,
sparsame und dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung der Mittel zu
gewährleisten.
Er gibt der Stiftung auf Verlangen Auskunft über den Stand der Publikation
und unterrichtet die Stiftung unaufgefordert über Ereignisse, die das
Vorhaben wesentlich beeinflussen.
Mit der Annahme des Bescheides stimmt der Bewilligungsempfänger nachstehenden Bedingungen zu:
- Wesentliche Änderungen des Manuskripts erfordern das Einverständnis der Stiftung.
- Die Bedingungen des Bewilligungsschreibens können nicht ohne schriftliche Zustimmung der Stiftung geändert werden.
- Der Erhalt zusätzlicher Fördermittel von dritter Seite wird umgehend mitgeteilt.
- Die Stiftung erhält fünf Freiexemplare der Publikation.
3. Hinweis auf Förderung durch die DSF
Der Bewilligungsempfänger erklärt sich bereit, im Impressum der Publikation den Hinweis „Gefördert mit Mitteln der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF)“ zu ergänzen.
Wir bitten die Verlage um die Zusendung von Prospekten und Rezensionskopien sowie um ein Inhaltsverzeichnis und eine zusammenfassende Inhaltsangabe der Publikation, die auf der Website der Stiftung unter „Projektförderung“ veröffentlicht werden können.
4. Widerruf der Bewilligung
Die Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Bewilligungsbestimmungen nicht beachtet werden oder die Mittel nicht dem Bewilligungszweck entsprechend eingesetzt werden.
5. Schutzbestimmungen
Der Bewilligungsempfänger übernimmt die Verantwortung für die wissenschaftliche Publikation und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen.
Die DSF steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des beantragten Vorhabens entstehen.
Die Stiftung wird in keinem Fall Arbeitgeber der aus Fördermitteln Beschäftigten.

