Sachbeihilfen Forschungsprojektförderung

Bewilligungsbestimmungen

Die DSF weist darauf hin, dass mit der Annahme der beantragten Fördermittel eine Verpflichtung verbunden ist, die Bewilligungsbestimmungen der DSF anzuerkennen. Die nachstehenden Hinweise können als Leitfaden für die Verwendung der Mittel und die anschließende Berichterstattung an die DSF benutzt werden. Alle in verantwortlicher Position Beteiligten sollten auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht werden. Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Geschäftsstelle der DSF gerne zur Verfügung.

1. Vergabe der Fördermittel

Nach der Entscheidung des Stiftungsrates (Großprojekte) oder des Geschäftsführenden Vorstandes (Kleinprojekte) wird ein Bewilligungsschreiben ausgestellt, das Auskunft über den Umfang der gewährten Beihilfen gibt und Angaben zu den besonderen Bewilligungsbestimmungen macht.
Die DSF überweist die Mittel grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, ab dem sie für den Bewilligungszweck benötigt werden. Sie dürfen nur dem Projektfortschritt entsprechend abgerufen werden, Abschlagszahlungen sind in begründeten Fällen möglich. Bei Nichtbeachtung kann die Stiftung entstandene Zinsverluste in Rechnung stellen.

Bewilligte Gelder werden bei der Stiftung mit Hilfe eines Mittelabrufplanes für die drei nachfolgenden Monate abgerufen. Der jeweilige Bedarf muss der Stiftung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch sechs Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Die Mittel werden jeweils zum Monatsbeginn überwiesen, weshalb der Abrufplan monatsweise Anforderungen enthalten sollte. Bei monatlichen Raten unter EURO 5.000 kann ein Vierteljahresbedarf im Voraus abgerufen werden.

Die DSF überweist die Beihilfen nur auf ein vom Bewilligungsempfänger genanntes Konto. Sie sind nicht an Haushalts- oder Kalenderjahre gebunden. Nicht in Anspruch genommene Mittel müssen unverzüglich an die Stiftung zurückgezahlt werden.

Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, eine sachgemäße und dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Die DSF setzt voraus, dass sie im gesetzten Zeitrahmen und sparsam und wirtschaftlich verwendet werden. Abweichungen vom genehmigten Verwendungszweck können in Ausnahmefällen auf Antrag und in Absprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung erfolgen.

Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, auf Verlangen der Stiftung Auskunft über den Stand des Projektes zu geben. Er unterrichtet die Stiftung unaufgefordert über Ereignisse, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen.

2. Verwendungsnachweise

Die DSF erhält die Verwendungsnachweise für die Fördermittel unverzüglich, der Endnachweis muss spätestens drei Monate nach dem Abschluss des Forschungsvorhabens vorgelegt werden. Er enthält Angaben und Belegkopien über die tatsächlichen Gesamtausgaben. Die Unterlagen müssen in prüffähiger Form Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben geben, wobei der Verwendungszweck eindeutig zu benennen ist.
Die Stiftung behält sich vor, die Verwendungsnachweise vor Ort zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Der Bewilligungsempfänger muss sie grundsätzlich fünf Jahre nach Abschluss des Forschungsprojektes aufbewahren.

3. Dokumentation und Veröffentlichungen

Unmittelbar nach der Bewilligung eines Vorhabens erhält die DSF eine zusammenfassende Projektskizze, die auf der Website der Stiftung unter „Projektförderung“ veröffentlicht werden kann.

Die Stiftung erhält spätestens drei Monate nach Beendigung des Forschungsvorhabens einen zusammenfassenden Abschlussbericht, in welchem der Verlauf und die Ergebnisse im Zusammenhang mit der Förderung bewertet werden. Dem Bericht soll eine Kurzfassung beiliegen, die die DSF für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden kann. Die DSF ist berechtigt, das geförderte Vorhaben publizistisch zu verwerten und die Berichte und Ergebnisse an von ihr notwendig erachtete Stellen weiterzuleiten.

Die Forschungsergebnisse der durch die DSF geförderten Projekte müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Stiftung kann Druckbeihilfen für Publikationen in angemessener Höhe und nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen zur Verfügung stellen. Sie erhält drei Belegexemplare aller Veröffentlichungen, die aus dem geförderten Forschungsvorhaben hervorgehen.

Die DSF bittet darum, im Impressum der Publikationen den Hinweis „Gefördert durch die Deutsche Stiftung Friedensforschung“ einzufügen. Entsprechende Hinweise sollen auch in Einladungen, Programmen, Tagungsmaterialien und Presseverlautbarungen ergänzt werden.

4. Widerruf der Bewilligung

Die Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Bewilligungsbestimmungen nicht beachtet werden oder die Mittel nicht dem Bewilligungszweck entsprechend eingesetzt werden.

5. Schutzbestimmungen

Der Bewilligungsempfänger führt das wissenschaftliche Vorhaben in eigener Verantwortung durch und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen.

Die DSF steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des beantragten Vorhabens entstehen.

Die Stiftung wird in keinem Fall Arbeitgeber der aus Fördermitteln Beschäftigten.