Forschungsprojektförderung durch die DSF

Die Förderung und Initiierung von Forschungsvorhaben ist eine der zentralen Aufgaben der Deutschen Stiftung Friedensforschung. Die geförderten Projekte sollen einen innovativen Beitrag leisten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Friedens- und Konfliktforschung zu erweitern. Hierbei unterstützt die Stiftung den fächerübergreifenden Dialog und die Vermittlung der wissenschaftlichen Ergebnisse aus den geförderten Projekten in die politische Praxis und Öffentlichkeit.

Förderprogramm und Antragstellung

Grundlage für die Forschungsprojektförderung ist das Programmpapier der Struktur- und Findungskommission aus dem Jahr 2001, in dem die thematischen Förderschwerpunkte erläutert sind:

Des Weiteren beschloss der Stiftungsrat im März 2004 eine modifizierte Fassung der Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung, in denen die Zielsetzungen und Prüfkriterien der Stiftung zur Förderung von Forschungsvorhaben aufgelistet sind. Sie bilden die Grundlage für das Begutachtungsverfahren der DSF, dem sämtliche Anträge auf Projektförderung unterzogen werden.

Hinweise zur Gestaltung von Anträgen auf Projektförderung finden sich in den verschiedenen Leitfäden der Stiftung. Über die Bewilligungsmodalitäten informieren die jeweiligen Bewilligungsbestimmungen.

Umfang der Förderung und Antragstermine

Die Stiftung unterscheidet in der Forschungsprojektförderung zwischen zwei Antragsformen: