Forschungsprojektförderung durch die DSF
Die Förderung und Initiierung von Forschungsvorhaben ist eine der zentralen Aufgaben der Deutschen Stiftung Friedensforschung. Die geförderten Projekte sollen einen innovativen Beitrag leisten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Friedens- und Konfliktforschung zu erweitern. Hierbei unterstützt die Stiftung den fächerübergreifenden Dialog und die Vermittlung der wissenschaftlichen Ergebnisse aus den geförderten Projekten in die politische Praxis und Öffentlichkeit.
Förderprogramm und Antragstellung
Grundlage für die Forschungsprojektförderung ist das Programmpapier der Struktur- und Findungskommission aus dem Jahr 2001, in dem die thematischen Förderschwerpunkte erläutert sind:
- Dynamik friedensgefährdender Konflikte
- Einmischung Dritter in gefährlichen Konflikten
- Institutionen und Strategien der Zivilisierung gefährlicher Konflikte
Des Weiteren beschloss der Stiftungsrat im März 2004 eine modifizierte Fassung der Rahmenbedingungen Forschungsprojektförderung, in denen die Zielsetzungen und Prüfkriterien der Stiftung zur Förderung von Forschungsvorhaben aufgelistet sind. Sie bilden die Grundlage für das Begutachtungsverfahren der DSF, dem sämtliche Anträge auf Projektförderung unterzogen werden.
Hinweise zur Gestaltung von Anträgen auf Projektförderung finden sich in den verschiedenen Leitfäden der Stiftung. Über die Bewilligungsmodalitäten informieren die jeweiligen Bewilligungsbestimmungen.
Umfang der Förderung und AntragstermineDie Stiftung unterscheidet in der Forschungsprojektförderung zwischen zwei Antragsformen:
- Großprojekte mit
einem maximalen Fördervolumen von 175 Tsd. Euro und einer Laufzeit
von bis zu 24 Monaten
Die Antragtragstellung ist an zwei feste Einreichungstermine pro Jahr gebunden:
01. Juni und 01. Dezember
Die Bewilligungsentscheidungen werden durch den Stiftungsrat der DSF getroffen.
- Kleinprojekte (z.
B. kleinere Forschungsvorhaben, Pilotstudien, Tagungen, Forschungskolloquia,
Publikationen) mit einem Antragsvolumen von bis zu 20 Tsd. Euro
Die Antragstellung ist nicht an feste Termine gebunden. Die Beachtung einer hinreichenden Vorlaufzeit zum geplanten Projektbeginn wird nachdrücklich empfohlen.
Die Entscheidungen über Bewilligungen erfolgen fortlaufend durch den Geschäftsführenden Vorstand.

